Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung

Eine lebendige und aktivierende Kinder- und Jugendbeteiligung belebt eine Gemeinde und bietet sowohl Kindern und Jugendlichen als auch der Kommune selbst viele Chancen. Beteiligung ist elementarer Bestandteil von Zivilgesellschaft und damit die Basis einer Demokratie. Daher ist auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den Entscheidungen in einer Stadt oder Gemeinde nicht nur ein wünschenswertes Zusatzattribut, sondern Grundpfeiler eines demokratischen Zusammenlebens.
Kurz & knapp: Kinder- und Jugendbeteiligung

Was ist Kinder- und Jugendbeteiligung?
Gemeint ist damit, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Stadt oder Gemeinde mitbestimmen, Ideen einbringen und ihre Meinung äußern können.
Müssen Kinder und Jugendliche ein Mitspracherecht haben?
Ja. Kinder sollen und Jugendliche müssen seit 2015 in Baden-Württemberg an Entscheidungen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind.
Ist Kinder- und Jugendbeteiligung schon überall umgesetzt?
Nein. Aber die Studie von 2024: „Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg 2023“ zeigt, das seit der letzten Befragung 2018 die Zahl der Kommunen mit einem Jugendbeteiligungsangebot von 53 auf 68 Prozent gestiegen ist. In der Kinderbeteiligung fällt der Zuwachs noch stärker aus: von 23 auf über 55 Prozent.
Welche Formen von Kinder- und Jugendbeteiligung gibt es?
Eine bekannte Beteiligungsform sind repräsentative Vertretungen, die unterschiedlich bezeichnet werden, zum Beispiel Jugendgemeinderat, Jugendrat oder Jugendparlament. Daneben existieren viele offene oder projektbezogene Formate: Jugendhearing, Jugendkonferenz, Jugendforum ... Es gibt viele Möglichkeiten!
Was bedeutet Kinder- und Jugendbeteiligung?

Kinder- und Jugendbeteiligung umfasst mehr als „das offene Ohr“ der Kommune für die Anliegen und Wünsche der jüngeren Generationen. Wenn man die Bedeutung des Wortes „Partizipation“ ernst nimmt, bedeutet das für erwachsene Entscheidungsträger, einen Teil ihrer Entscheidungsgewalt an Kinder und insbesondere Jugendliche abzugeben. Denn echte Partizipation beinhaltet die Möglichkeit, an Entscheidungen mitzuwirken, diese mitzugestalten und mitzutragen.
Angebote der LpB BW
Kinder und Jugendliche an kommunalpolitischen Entscheidungen zu beteiligen erfordert Aufwand und Planung im Vorfeld. Neben Personal und Budget braucht jede Kommune eine Form, die zur Zielgruppe und den jeweiligen Rahmenbedingungen passt. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hilft dabei: Ganz unterschiedliche Workshops, Seminare und Beratungen bietet der Fachbereich Jugend und Politik rund um das Thema kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung an. Sprechen Sie uns an!
- zur Fachbereichsseite „Jugend und Politik"
Jugendbeteiligung steht an der Schnittstelle zwischen Politik und Zivilgesellschaft, Demokratiebildung und politischer Bildung, Verwaltungsvorschrift (§41a GemO) und Jugendarbeit sowie Selbstorganisation und pädagogischem Auftrag.
Wozu ist Kinder- und Jugendbeteiligung gut?

Wer Kinder und Jugendliche früh und wirksam in die kommunalpolitischen Entscheidungen einbezieht, profitiert auf vielen Ebenen:
- Beteiligung macht Kinder und Jugendliche stark und zeigt ihnen Selbstwirksamkeit.
- Beteiligung ist bereichernd für die Kommune.
- Beteiligung bildet.
- Bereits aus demografischer Sicht ist Beteiligung notwendig.
- Beteiligung stärkt die Verbindung zum Wohnort.
- Beteiligung ist gerecht.
- Beteiligung fördert die Demokratie.
zur Quelle
Außerdem schafft man Ortsbindung, sodass die Kinder und Jugendlichen später eher am Wohnort bleiben. Beteiligung in jungen Jahren fördert den Nachwuchs für den Gemeinderat und motiviert junge Erstwähler, von ihrer Stimme auch Gebrauch zu machen. Unabhängig davon ist eine Entscheidung, die durch Beteiligungsverfahren getroffen wurde, natürlich anders legitimiert.
Ziele von Kinder- und Jugendbeteiligung
- Interessenartikulation herstellen (Meinungsbildung)
- Mitgestaltung ermöglichen (Selbstwirksamkeitserfahrung)
- Demokratie stärken (Machtverteilung, Legitimation/Zustimmung herstellen)
- politische Bildung durch praktische Erfahrungen (affektives Lernen)
Kinderrechte im Grundgesetz
Worum geht es bei der Debatte?
Kinder besitzen zwar Grundrechte, doch sie sind gleichzeitig besonders schutzbedürftig. Um zu zeigen, dass Kinder und ihre Rechte in unserer Gesellschaft eine hohe Bedeutung haben, gibt es bereits seit mehreren Jahren die Forderung, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Diese Forderung wurde kontrovers diskutiert und scheiterte zunächst im Sommer 2021, weil sich die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD koalitionsintern nicht einigen konnte. Die nun regierende Ampelkoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag einen neuen Anlauf vereinbart. Um was geht es bei der Debatte? Diese Seite erklärt die Diskussion rund um das Thema Kinderrechte.
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§ 41a Gemeindeordnung: Rechtliche Grundlage
der Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg

Zum 1. Dezember 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg in der Gemeindeordnung unter anderem den Paragraf 41a geändert. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei kommunalen Entscheidungsprozessen sind seither deutlich gestärkt. Kinder sollen und Jugendliche müssen nun an Entscheidungen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind.
Spätestens seit der Änderung des § 41a der Gemeindeordnung (GemO) wird dem Thema kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung immer mehr Beachtung geschenkt. Der neuformulierte § 41a GemO fordert Kommunen zwar dazu auf, Kinder und Jugendliche zu beteiligen, wie das aussehen soll, sagt der Gesetzestext jedoch nicht.
§ 41a GemO Baden-Württemberg

(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.
(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. […] Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter der Jugendlichen zu hören.
(3) In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln; insbesondere sind ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht vorzusehen.
(4) Der Jugendvertretung sind angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Über den Umfang entscheidet der Gemeinderat im Rahmen des Haushaltsplans. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.
Angebote zur Kinder- und Jugendbeteiligung
der Landeszentrale für politische Bildung
Workshop: Der Habibi-Actionbound
Demokratie-Schnitzeljagd für die offene Kinder- und Jugendarbeit
Was ist eigentlich Politik? Und was hat das mit mir zu tun? Der Habibi-Actionbound behandelt spielerisch und niederschwellig, was Alltägliches mit Politik zu tun hat und wie Jugendliche sich für ihre Interessen einsetzen können.
Information und Anmeldung
Projektreihe „Beteiligungs-Dings"
Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung
Gemeinden sollen bzw. müssen Kinder und Jugendliche an Entscheidungen beteiligen, von denen diese betroffen sind. In der Workshop-Reihe „Beteiligungs-Dings" wollen wir Hauptamtlichen in den Kommunen die Möglichkeit bieten, sich dazu auszutauschen und zu vernetzen.
Beteiligungs-Dings

Fachbereich Jugend und Politik
Eine Übersicht aller Angebote finden Sie auf der Seite des Fachbereichs „Jugend und Politik“ der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
Formen von Kinder- und Jugendbeteiligung
Zwar ist der „klassische" Jugendgemeinderat durchaus eine bekannte Form der kommunalen Beteiligung, doch es gibt viele weitere Möglichkeiten, wie man dem Paragrafen 41a der Gemeindeordnung gerecht werden und Kinder und Jugendliche einbinden kann. Welche Form der Beteiligung eine Kommune wählt, ist für Kinder und Jugendliche oftmals weniger entscheidend als die Ernsthaftigkeit, mit der die Beteiligung erfolgt. Neben repräsentativen Formen wie einem Jugendgemeinderat oder einem anderen dauerhaften Gremium können die Jüngeren unserer Gesellschaft auch projektbezogene Mitspracherechte bekommen.
Das Netzwerk Jugend.beteiligen.jetzt bietet außerdem einen Entscheidungsfinder für die passende digitale Beteiligungsmethode an.
Offene Formen
- Jugendhearing
- Kinderrathaus
- Kinder- und Jugendsprechstunde
- Umfrage
- Jugendforum
Projekt- oder anlassbezogene Formen
- Mitgestaltung eines Stadtfestes
- Planung eines Skaterparks
- Umbau des Jugendhauses oder Kindergartens
- Kleidertauschaktion
Repräsentativ-parlamentarische Formen
- Jugendgemeinderat
- Jugendbeirat
- Kinderbeirat
- Jugendparlament
- Jugendrat
- Jugendvertretung
Publikationen zur Kinder- und Jugendbeteiligung
der Landeszentrale für poitische Bildung
Studie Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg 2023
Zeitraum Dezember 2022 bis Juni 2023
Studie 05/2024
Beteiligungs-Dings: Der Light-Faden 2 - nur als PDF (Barrierefrei)
Jugend und Gemeinderat.
Wir müssen reden!
Ausgabe 2 – Juli 2023
Beteiligungs-Dings: Der Light-Faden - nur als PDF (Barrierefrei)
Kinder und Jugendliche entscheiden mit.
Wie ist die Rechtslage?
Ausgabe 1 – Januar 2023
MK 50-2022 Demokratie – mal kurz erklärt!
Mach´s klar! 50-2022:
Politik - Einfach erklärt
Voll in Ordnung – unsere Grundrechte (Grundrechte Fibel)
Bestellungen sind nur aus Baden-Württemberg möglich
Grundrechtefibel (Grundgesetz-Wissen) für Kinder ab 8 Jahren; für Grundschulen, SBBZ und weiterführende Schulen
(7. Auflage 2022)
D&E 84-2022 Demokratie in Krisenzeiten – Herausforderungen und Chancen
Herausforderung und Chancen
Heft 84-2022
P&U 2021-4 Wehrhafte Demokratie
LpBUmfrage: Jugend und die Auswirkungen von Corona
beWirken Jugenderhebung 2021
Auswertung der Ergebnisse für Baden-Württemberg durch die Landeszentrale für politische Bildung BW
Handreichung Digitale Methoden der kommunalen Jugendbeteiligung in BW 2020
Steht nur als PDF (barrierefrei) zum Download zur Verfügung.
Jugendstudie: Kommunale Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg 2019
Jugendstudie: Kommunale Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg 2019
Lernort Kommune
Schule und kommunale Jugendbeteiligung
Handreichung "Lernort Kommune"
Studie Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg 2018
Zeitraum März - Juli 2018
Leitfaden Jugendgemeinderäte in BW
Handreichung leicht verständliche Seminare
MK 2011-3 Bürgerbeteiligung
Mach´s klar! 3-2011: Bürgerbeteiligung
Politik - Einfach erklärt
Letzte Aktualisierung: Oktober 2023, Internetredaktion LpB BW