Einrichtungen vom deutschen Staat

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Einrichtungen vom deutschen Staat

Hier finden Sie Infos
über die Einrichtungen vom deutschen Staat.
Es gibt verschiedene Aufgaben.
Verschiedene Stellen erledigen die Aufgaben.
Sie arbeiten aber auch zusammen.

Was sind Einrichtungen vom Staat?

Das wichtigste Gesetz in Deutschland
ist das Grundgesetz.
Im Grundgesetz steht:

  • Welche Aufgaben gibt es in der Politik.
  • Wer die Aufgaben erledigt.

Die 5 wichtigsten Einrichtungen
vom deutschen Staat heißen:

Diese 5 Einrichtungen muss es immer geben.
Deshalb nennt man sie auch:
ständige Einrichtungen vom Staat.
Wenn Sie mehr Infos wollen,
dann klicken Sie auf die Wörter hinter dem Pfeil.

Es gibt noch 2 Einrichtungen vom Staat,
die es nicht immer gibt.
Sie heißen:

  • Bundesversammlung
    Das ist eine Gruppe von Menschen.
    Es gibt sie nur für die Wahl
    vom Bundespräsidenten.
  • Gemeinsamer Ausschuss
    Das ist eine Gruppe von Politikern.
    Es gibt ihn nur in besonderen Notfällen.
    Zum Beispiel:
    Wenn ein anderes Land Deutschland angreift.

Alle Einrichtungen vom Staat müssen sich
immer an das Grundgesetz halten.
Die wichtigsten Gesetze im Grundgesetz
nennt man auch: Grundrechte.
Ein Grundrecht ist zum Beispiel:
Es gibt gleiche Chancen für alle Menschen.
Das wichtigste Ziel ist:
Die Grundrechte von allen Menschen
in Deutschland sind immer sicher.

Das Grundgesetz

Die Einrichtungen vom Staat müssen sich
an bestimmte Gesetze halten.
In den Gesetzen steht:
Deutschland ist gleichzeitig:

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dann klicken Sie auf die Wörter hinter dem Pfeil.

Deutschland ist eine Demokratie
Das bedeutet:
In Deutschland entscheidet
nicht nur ein einziger Mensch.
In einer Demokratie dürfen alle Menschen
in der Politik mitentscheiden.
Alle Menschen in einem Land nennt man auch:
das Volk.
Deshalb nennt man eine Demokratie auch:
Volks•herrschaft.

In einer Demokratie gibt es regelmäßige Wahlen.
Dann wählen die Menschen Vertreter.
Die Vertreter sind Politiker.
Die Politiker entscheiden dann für die Menschen.

Deutschland ist eine Republik
In Deutschland gibt es einen Bundespräsidenten.
Das ist die oberste und wichtigste Person
für das Land.
Diese Person nennt man deshalb auch:
Staatsoberhaupt.
Ein Bundespräsident ist nur
für eine bestimmte Zeit im Amt.

Deutschland ist ein Rechtsstaat
Das bedeutet:
In Deutschland müssen sich alle an Gesetze halten.
Auch die Politiker, die Richter und die Polizei.
Das wichtigste Gesetz ist das Grundgesetz.
Es gibt aber auch noch andere Gesetz•bücher.

Wenn Sie hier klicken,
dann bekommen Sie noch mehr Infos
zum Rechts•staat.

Deutschland ist ein Bundesstaat
In Deutschland gibt es 16 Bundesländer.
Die Bundesländer sind zusammen
ein Bundes•staat.
Das bedeutet:
Sie haben eine gemeinsame Regierung
und gemeinsame Gesetze.

Aber die Bundesländer haben auch:

  • eigene Parlamente
  • eigene Regierungen
  • eigene Gesetze

Die Bundesländer entscheiden manche Dinge
selbst.
Zum Beispiel:
Alles über die Schulen.

Deutschland ist ein Sozialstaat
Das bedeutet:

  • Alle Menschen werden gerecht behandelt.
  • Alle Menschen leben sicher.
  • Alle Menschen haben die gleichen Möglichkeiten.
  • Alle Menschen sind Teil von der Gesellschaft.
  • Alle Menschen bekommen die Hilfe,
    die sie brauchen.

Bundestag

Das Parlament macht die Gesetze in einem Land.
Ein Teil vom Parlament ist der Bundestag.
Im Bundestag arbeiten viele Politiker.
Sie heißen auch:
Abgeordnete.
Abgeordnete sind die Vertreter
von den Menschen in Deutschland.
Die Menschen wählen die Abgeordneten.
Die Abgeordneten kommen
überall aus Deutschland.
Deshalb sind es viele.

Das sind die Aufgaben vom Bundestag:

  • Der Bundestag entscheidet über neue Gesetze.
  • Der Bundestag entscheidet,
    wie viel Geld der Staat ausgibt.
  • Der Bundestag kontrolliert die Regierung.
  • Der Bundestag wählt den Bundeskanzler.

Der Bundestags•präsident
ist der Chef vom Bundestag.
Das ist einer von den wichtigsten Jobs
in Deutschland.
Das sind die Aufgaben
vom Bundestags•präsidenten:

  • Er leitet die Treffen vom Bundestag.
  • Er sorgt für Ordnung bei den Treffen.

Bundesrat

Der Bundesrat ist der andere Teil
vom Parlament in Deutschland.
Im Bundesrat arbeiten die Vertreter
von allen Bundesländern zusammen.
Die Menschen in einem Bundesland
wählen die Regierung für ihr Bundesland.
Die Regierung schickt dann Vertreter
in den Bundesrat.
So wählen die Menschen indirekt
auch den Bundesrat.

Das sind die Aufgaben vom Bundesrat:

  • Der Bundesrat prüft neue Gesetze.
    Danach stimmt er den Gesetzen zu
    oder lehnt sie ab.
  • Der Bundesrat macht bei der Verwaltung mit.
  • Der Bundesrat schlägt Richter
    für das Bundesverfassungs•gericht vor.
  • Der Bundesrat arbeitet mit der Europäischen Union zusammen.
    Die Abkürzung dafür: EU.
    Das ist eine Gruppe von Ländern in Europa.
    Sie machen zusammen Politik für Europa.
    Manche Mitglieder vom Bundesrat
    sind im Rat der EU.

Bundesregierung

Die Bundesregierung regiert in Deutschland.
Wenn der Bundestag ein neues Gesetz macht,
dann setzt die Bundesregierung es um.

Das sind die Aufgaben von der Bundesregierung:

  • Sie richtet sich nach den Entscheidungen
    vom Parlament.
  • Sie macht Vorschläge für Gesetze.
  • Sie setzt die Gesetze vom Bundestag um.
  • Sie hat Kontakt mit den Regierungen
    von anderen Ländern.

Die Bundesregierung besteht aus:

  • Bundeskanzler
  • Bundesministern

Bundeskanzler
Die Politiker im Bundestag wählen
den Bundeskanzler.
Das sind die Aufgaben vom Bundeskanzler:

  • Der Bundeskanzler ist der Chef
    von der Bundesregierung.
  • Der Bundeskanzler sagt,
    wie viele Bundesminister es gibt
    und sucht sie aus.
    Der Bundespräsident muss zustimmen.
  • Der Bundeskanzler ist für 4 Jahre im Amt.
    Nur das Parlament kann
    in bestimmten Fällen sagen:
    Der Bundeskanzler muss früher gehen.
    Das nennt man dann: Misstrauens•votum.
  • Der Bundeskanzler kann das Parlament fragen:
    Haben das Parlament und die Bundesregierung
    noch die gleichen Ziele?
    Das nennt man: die Vertrauens•frage.
    Wenn das nicht mehr so ist,
    dann gibt es manchmal eine Neuwahl.
    Das passiert selten.
  • Der Bundeskanzler ist in Notfällen
    der Chef von der Bundeswehr.

Bundesminister
Die Bundesminister leiten bestimmte Ämter.
So ein Amt nennt man Ministerium. Zum Beispiel:

  • das Ministerium für Finanzen
  • das Ministerium für Umwelt

Der Bundeskanzler ist der Chef
von den Bundesministern.

Bundespräsident

Bundespräsident ist der wichtigste Job
in Deutschland.
Er vertritt das Land.
Zum Beispiel:

  • bei Veranstaltungen
  • im Ausland

Zu seinen Aufgaben gehört:

  • das Grundgesetz schützen
  • die verschiedenen Menschen in Deutschland
    zusammenbringen

Das sind die Aufgaben vom Bundespräsidenten:

  • Er ernennt den Bundeskanzler,
    die Bundesminister und Bundesrichter.
  • Er kann den Bundestag auflösen.
    Aber nur nach der Vertrauens•frage.
  • Er unterschreibt Gesetze.
    Erst dann gelten sie.
  • Er macht Verträge mit anderen Ländern.

Der Bundespräsident wird gewählt.
Für diese Wahl gibt es extra
die Bundesversammlung.
Die Wahl ist alle 5 Jahre.
Man darf insgesamt nur 10 Jahre lang
Bundespräsident sein.

Bundesverfassungs•gericht

Das Bundesverfassungs•gericht
ist das wichtigste Gericht in Deutschland.
Seine Aufgabe ist die Rechts•sprechung.
Das bedeutet:
Das Bundesverfassungs•gericht prüft:

  • Halten alle das Grundgesetz ein?
  • Passen die neuen Gesetze zum Grundgesetz?
  • Halten alle staatlichen Einrichtungen
    ihre Rechte und Pflichten ein?

Das Bundesverfassungs•gericht ist unabhängig.
Das bedeutet:
Die anderen Einrichtungen vom Staat dürfen
das Bundesverfassungs•gericht nicht beeinflussen.

Zum Bundesverfassungs•gericht
gehören 16 Richter.
Sie sind in 2 Gruppen aufgeteilt.
Die Gruppen heißen: Senate.
Der erste Senat kümmert sich
um Probleme zwischen Bürgern und dem Staat.
Der zweite Senat kümmert sich
um Probleme zwischen
den verschiedenen Einrichtungen vom Staat.

Der Bundestag und der Bundesrat
wählen die Richter
für das Bundesverfassungs•gericht.
Die Richter sind 12 Jahre lang im Amt.
Danach können sie nicht wiedergewählt werden.

Das sind weitere Aufgaben
vom Bundesverfassungs•gericht:

  • Jeder Bürger darf klagen,
    wenn ein Grundrecht gebrochen wird.
    Das nennt man dann:
    Verfassungs•beschwerde.
  • Wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen,
    dann darf das Bundesverfassungs•gericht auch:
    o Parteien verbieten
    o Richter entlassen
    o den Bundespräsidenten entlassen
Text in Leichter Sprache vom Zentrum für Inklusion Weinheim, 2022; Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.; Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

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