Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)

Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Sie kann als eine Art „Magna Charta der gesamten Menschheit“ bezeichnet werden, da sie vom Grundsatz der „angeborenen Würde“ und der „gleichen Rechte“ aller Menschen ausgeht und darin die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden sieht. Anspruch auf diese Rechte hat jedermann, „ohne Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“.

Die Erklärung hat zwar nicht die rechtsverbindliche Kraft eines Vertrages, aber sie gilt für viele bereits als Völkergewohnheitsrecht. Ihre Bestimmungen haben sich in zahlreichen nationalen Verfassungen niedergeschlagen und viele Konventionen und Verträge (auch regionale Abkommen), die seit 1948 abgeschlossen wurden, gehen von Definitionen aus, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten sind.

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Kennen Sie Ihre Menschenrechte?

  • Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 2

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 7

  • Jeder hat das Recht in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 14

  • Eine Ehe darf nur bei freier [...] Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16

  • Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 20

  • Jeder hat das Recht, an der Gestaltung [...] seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 21

  • Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 23

  • Die Bildung muss [...] auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 26

  • Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 29

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Wortlaut

Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.


Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.


Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität  eingeschränkt ist.


Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.


Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.


Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.


Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.


Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.


Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.


Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.


Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.


Artikel 11
Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.


Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.


Artikel 13
Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.


Artikel 14
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.


Artikel 15
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.


Artikel 16
Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.


Artikel 17
Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.


Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.


Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.


Artikel 20
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.


Artikel 21
Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.


Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. 


Artikel 23
Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.


Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.


Artikel 25
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.


Artikel 26
Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.


Artikel 27
Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.


Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.


Artikel 29
Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.


Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

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LpB-Dossiers zum Thema

Kriegsverbrechen

Definitionen und Beispiele

Die Bedeutung der AEMR

Die AEMR – besser übersetzt als „Universelle Erklärung der Menschenrechte” – ist von überragender Bedeutung und hat eine damals kaum für möglich gehaltene moralische, politische und inzwischen auch rechtliche Wirkkraft entwickelt. Ursprünglich als völkerrechtlich unverbindliche Erklärung verabschiedet, enthält sie allgemeine Rechtsprinzipien und Garantien, die heute völkergewohnheitsrechtlich anerkannt sind.

Die AEMR ist der wichtigste Referenzpunkt für Menschenrechtsbewegungen weltweit und bildet die Grundlage für viele Menschenrechtsabkommen, die in ihrem Geiste erarbeitet wurden. Die allermeisten Rechte der AEMR wurden später in zwei völkerrechtlich verbindliche Verträge überführt, den „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ sowie den „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, die beide 1966 verabschiedet wurden und 1976 in Kraft traten. Sie wurden im Lauf der Zeit durch eine Reihe internationaler Abkommen ergänzt. Diese garantieren nicht einfach neue Menschenrechte. Vielmehr konkretisieren und erweitern sie die bereits zuvor verankerten Menschenrechte aus der spezifischen Sicht bestimmter Bevölkerungsgruppen (z. B. Frauen, Kinder, Wanderarbeitnehmer und Wanderarbeiterinnen, Menschen mit Behinderung) und fokussieren besondere menschenrechtliche Probleme (Rassismus, Folter, Verschwindenlassen).

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Der internationale Menschenrechtskodex

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eine Resolution der Vereinten Nationen, die 1948 verabschiedet wurde. Zu dieser Zeit musste sich noch niemand an die Vorlagen halten, da es keine Verträge oder andere Absicherungen gab. Die Erklärung sollte als Absichtserklärung die darin enthaltenen Menschenrechte in möglichst allen Staaten durchsetzen und schützen helfen. Als Absichtserklärung besaß sie jedoch nicht die rechtsverbindliche Kraft eines Vertrages. 

Damit die in der Erklärung niedergelegten Menschenrechte rechtsverbindlich werden konnten, verabschiedeten die Vereinten Nationen 1966 zwei Menschenrechtspakte, die 1976 in Kraft traten und die den Menschenrechten eine rechtliche Form gaben. Gemeinsam mit der Allgemeinen Erklärung bilden der UN-Zivilpakt und der UN-Sozialpakt den internationalen Menschenrechtskodex. 


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10. Dezember: Der Tag der Menschenrechte

Was feiern wir am Tag der Menschenrechte?

Am 10. Dezember 1948 wurde nach einem langen Weg die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von den Vereinten Nationen verkündet.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat zwei Jahre später, im Jahr 1950, den 10. Dezember als Tag der Menschenrechte ausgerufen, um die Aufmerksamkeit „der Völker der Welt” auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das zu erreichende gemeinsame Ziel für alle Völker und Nationen zu richten.

zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte


75 Jahre Menschenrechte in den Jahren 2022/2023 – weitere Informationen:

75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Volker Türk, UN-Hochkommissar für Menschenrechte, anlässlich des 75-jährigen Bestehens der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

Deutsche Institut für Menschenrecht (75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)


Motto 2024: „Unsere Rechte, unsere Zukunft, jetzt.”

Der Internationale Tag der Menschenrechte, auf Englisch „Human Rights Day” genannt, steht jährlich unter einem anderen Motto. Das Motto der Kampagne lautet „Our Rights, Our Future, Right Now.“, das übersetzt bedeutet: „Unsere Rechte, unsere Zukunft, jetzt.” In den sozialen Medien wird die Kampagne unter dem Hashtag #OurRightsOurFuture, #HumanRightsDay beworben.
Diese Kampagne setzt die Arbeit der Vision des UN-Chefs Volker Türk fort und erinnert an den 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in den Jahren 2022 und 2023.

Das diesjährige Thema ist ein Aufruf, die Bedeutung und Relevanz der Menschenrechte in unserem Alltag anzuerkennen. Wir haben die Möglichkeit, die Wahrnehmungen zu ändern, indem wir uns gegen Hassreden ausspricht, Fehlinformationen korrigiert und Desinformation entgegenwirkt. Es ist an der Zeit, Maßnahmen zur Wiederbelebung einer globalen Bewegung für Menschenrechte zu mobilisieren.

Tag der Menschenrechte, Vereinte Nationen 2024

zur Kampagne 2024 des UN-Human Rights Day

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Autor: Internetredaktion LpB BW | letzte Aktualisierung: Dezember 2022.

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