Flüchtlinge und Schutzsuchende in Baden-Württemberg

Die Zahl der Menschen, die in Baden-Württemberg Zuflucht suchen, hat seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022 wieder zugenommen. 2022 kamen deutlich mehr Flüchtlinge nach Baden-Württemberg als im Krisenjahr 2015. Die Jahre zuvor hatte sich die Lage etwas entspannt, nachdem der Zustrom Vertriebener und Schutzsuchender nach Baden-Württemberg Ende 2015 seinen Höhepunkt erreicht hatte.  

Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Zahl der Schutzsuchenden laut Statistischem Landesamt mehr als verfünffacht.

Die Anstrengungen von Land und Kommunen fokussieren sich darauf, die zahlreichen Flüchtlinge unterzubringen sowie für anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber geeigneten Wohnraum zu finden. Eine Aufgabe ist auch, die Menschen in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt zu integrieren. Eine wichtige Rolle spielen weiterhin die vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer, die in der Flüchtlingshilfe aktiv sind.

Wie viele Schutzsuchende leben in Baden-Württemberg? Wie hoch sind die Kosten für die Unterbringung? Wie viele Flüchtlinge haben eine Arbeit gefunden? Unser Dossier bietet einen Überblick über die Situation in Baden-Württemberg.

  • 362.000 Menschen waren Ende 2022 in Baden-Württemberg als Schutzsuchende registriert.

    Quelle: Ausländerzentralregister

  • Baden-Württemberg hat 2022 rund 178.000 Menschen, die Schutz suchen, aufgenommen.

    Quelle: Justizministerium BW

  • Die meisten Schutzsuchenden kamen 2022 aus der Ukraine (rund 145.000 Menschen)

    Quelle: Statistisches Landesamt BW

  • 1654 Menschen sind 2022 aus Baden-Württemberg abgeschoben worden.

    Quelle: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

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Kurz & knapp: Die wichtigsten Fakten

Wie viele Schutzsuchende leben in Baden-Württemberg?
Insgesamt waren Ende 2022 in Baden-Württemberg rund 362.000 Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister erfasst. Darunter waren 150.000 ukrainische und 34.000 russische Staatsangehörige, wie das Statistische Landesamt mitteilt. Der Begriff Schutzsuchende umfasst demnach alle Ausländerinnen und Ausländern, die sich aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten. Die Zahl der Schutzsuchenden hat sich laut Statistischem Landesamt innerhalb von zehn Jahren mehr als verfünffacht.

Wie viele Flüchtlinge leben in Baden-Württemberg?
Etwa 121.000 Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel waren Mitte 2022 in Baden-Württemberg laut Justizministerium registriert. 

Wie viele Flüchtlinge haben in Baden-Württemberg Asyl beantragt?
Um die 25.500 Menschen haben im Jahr 2022 in Baden-Württemberg erstmals Asyl beantragt. Das sind fast 50 Prozent mehr als 2021. Damit ist Baden-Württemberg das Bundesland mit den drittmeisten Asylanträgen nach Nordrhein-Westfalen und Bayern. 11,7 Prozent aller Asylanträge in Deutschland sind auf Baden-Württemberg entfallen. 
Zu beachten ist, dass bei diesen Zahlen die Geflüchteten aus der Ukraine fehlen. Diese müssen keinen Asylantrag stellen.

Woher kamen 2022 die meisten Schutzsuchenden?
Die meisten Menschen, die 2022 in Baden-Württemberg Schutz suchten, kamen aus der Ukraine (rund 145.000 Menschen). Dahinter folgen Syrien (6.000 Menschen), Türkei (5.600) und Afghanistan (4.000).

Wie viele Menschen aus der Ukraine suchen in Baden-Württemberg Schutz?
183.000 ukrainische Geflüchtete sind seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im Frühjahr 2022 bis November 2023 in Baden-Württemberg registriert worden, so das Justizministerium. Experten gehen davon aus, dass sich nicht mehr alle im Land befinden dürften.

Quellen: Statistisches Landesamt, Justizministerium BW, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, SWR Aktuell

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Wie viele Geflüchtete sind in den letzten Jahren nach Baden-Württemberg gekommen?

Erklärung: Schutzsuchende oder Flüchtlinge?

Ausländerinnen und Ausländer, die aus humanitären Gründen in Deutschland sind, sind Schutzsuchende.

Die Begriffe Flüchtling oder Asylbewerber beschreiben im Ausländer- und Asylrecht nur bestimmte Gruppen der Schutzsuchenden.

Mehr Infos

Wie viele Menschen werden aus Baden-Württemberg abgeschoben?

Personen mit abgelehntem Schutzstatus in Baden-Württemberg

Das Thema Abschiebung ist mit vielen Emotionen besetzt. Wie ist der aktuelle Stand? In Baden-Württemberg lebten Ende 2022 rund 34.500 Menschen mit abgelehntem Schutzstatus. Die meisten der insgesamt 362.000 Schutzsuchenden hatten einen anerkannten Schutzstatus (241.000 Menschen, davon 197.000 befristet). 86.500 Menschen hatten einen offenen Schutzstatus.

Abgelehnter Schutzstatus

Es gibt drei Varianten zu unterscheiden: latent ausreisepflichtig, vollziehbar ausreisepflichtig und geduldet ausreisepflichtig.
Was bedeutet „vollziehbar ausreisepflichtige"?

Was bedeutet „vollziehbar ausreisepflichtige"?

Erklärung des Begriffs von destatis:

„Stehen ausreisepflichtigen Schutzsuchenden keine Rechtsbehelfe mehr zur Verfügung (d.h. die Begründung ihrer Ausreisepflicht ist rechtskräftig), so zählen sie zu den vollziehbar Ausreisepflichtigen.

Ist die Ausreiseverpflichtung von Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus vollziehbar und kommen die Betroffenen der Ausreiseaufforderung nicht freiwillig nach, kann diese durch eine Abschiebung zwangsweise vollstreckt werden.

Die Durchführung der Abschiebung liegt im Zuständigkeitsbereich der lokalen Ausländerbehörden."

Was bedeutet „geduldet ausreisepflichtig"?

Was bedeutet „geduldet ausreisepflichtig"?

Erklärung des Begriffs von destatis:

Stehen einer Abschiebung rechtliche oder tatsächliche Abschiebehindernisse entgegen, besteht ein Anspruch auf eine Duldung. Bei einer Duldung wird die Abschiebung für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt - langfristig muss die Person trotzdem ausreisen und bleibt vollziehbar ausreisepflichtig. Hindernisse sind zum Beispiel eine Krankheit, fehlende Reisedokumente oder wenn der Zielstaat die Aufnahme verweigert.

Darüber hinaus können die Ausländerbehörden eine sogenannte Ermessensduldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen sowie bei erheblichem öffentlichem Interesse erteilen. Zu den Gründen für die Erteilung einer Ermessensduldung zählen u.a. eine unmittelbar bevorstehende Operation oder der baldige Abschluss eines Schul- oder Ausbildungsjahres.

  latent ausreisepflichtig geduldet ausreisepflichtig vollziehbar ausreisepflichtig ausreisepflichtig (gesamt)
2020 1.540 28.880 1.560 31.985
2019 1.470 21.855 1.485 24.805
2018 1.480 18.810 2.080 22.370

Freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor der Abschiebung. Nur vollziehbar ausreisepflichtige Personen dürfen abgeschoben werden. Diesen Status erhalten Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde oder deren Aufenthaltsstatus ausgelaufen ist und alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind. Sie können freiwillig gehen oder müssen, falls sie das Land nicht freiwillig verlassen, abgeschoben werden.

Informationen: Informationsblatt des Innenministeriums zur Abschiebepraxis, Glossar Statistisches Bundesamt

Wie viele Menschen werden aus Baden-Württemberg abgeschoben?

Jahr Anzahl der Abschiebungen
2017 3450
2018 3018
2019 2648
2020 1362
2021 1328
2022 1654

Wie ändert sich Baden-Württembergs Bevölkerung durch die Zuwanderung?

Wir werden mehr, aber nicht mehr lange

Erstmals seit der Gründung Baden-Württembergs leben hier mehr als elf Millionen Menschen. Der Zuwachs der Bevölkerung liegt einerseits an der Zuwanderung aus Osteuropa und dem Zustrom Schutzsuchender der vergangenen Jahre, aber auch an der gestiegenen Geburtenrate. Allerdings hält der Trend nicht ewig an: Laut Statistischem Landesamt geht das Bevölkerungswachstum in Baden-Württemberg frühestens 2026, spätestens 2035 wieder zurück. 

Wir werden älter, aber weniger schnell

Zuwanderung, Schutzsuchende und die höhere Geburtenrate mindern zwar ab, dass unsere Bevölkerung immer älter wird. Stoppen können auch sie den demografischen Wandel jedoch nicht.

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Wo werden Geflüchtete untergebracht?

Ablauf

1. Ankunft im Ankunftszentrum Heidelberg und Aufnahme in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA)
2. Vorläufige Unterbringung (maximal zwei Jahre, durch die Stadt- und Landkreise)
3. Anschlussunterbringung (in den Kommunen)

1. Das Regierungspräsidium Karlsruhe koordiniert eine Aufnahme in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung. Schutzsuchende werden zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht, wo sie registriert und medizinisch untersucht werden. Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg gibt es zum Beispiel in Karlsruhe, Sigmaringen, Ellwangen, Freiburg und Mannheim (Übersicht Innenministerium). Da die Zahl der Asylsuchenden zurückgeht, gibt es auch weniger Einrichtungen, so wurden zum Beispiel bereits Standorte in Mannheim geschlossen.

2. Von den Landes-Erstaufnahmeeinrichtungen (LEAs) werden die Asylsuchenden auf die Land- und Stadtkreise weiterverteilt. Die Verteilung geschieht nach einem Bevölkerungsschlüssel. In dieser sogenannten vorläufigen Unterbringung bleiben sie, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist, längstens jedoch zwei Jahre. Asylsuchende bekommen zur vorläufigen Unterbringung einen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in Wohnungen, in denen mindestens sieben Quadratmeter Wohn- und Schlaffläche vorhanden sein müssen.

3. Danach werden sie auf die Kommunen verteilt, die für ihre sogenannte Anschlussunterbringung verantwortlich sind. Die Flüchtlinge können sich jedoch auch eine private Unterkunft suchen. Kreise und Kommunen versuchen häufig, für die Unterbringung leerstehende Wohnhäuser oder Hotels anzumieten.


Gesetzliche Regelungen

Geregelt wird die Unterbringung in Baden-Württemberg im Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (FlüAG). Darüber hinaus gilt das Asylgesetz (AsylG) und das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In welchem Bundesland die Asylsuchenden ihren Antrag stellen und auf die Entscheidung warten müssen, wird nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel entschieden.

Weitere Informationen: Unterbringung

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Wie hoch sind die Kosten?

Regelleistungen für Asylsuchende

  • Asylbewerberinnen und -bewerber haben Anspruch auf Geld. Die Details klärt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
  • Am Jahresende 2021 hat das Land laut Statistischem Landesamt 46.775 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unterstützt. Ende 2020 waren es noch 45.540 Empfänger:innen von Asylbewerberleistungen.
  • Zum Vergleich: Zu Hochzeiten des Zuzugs Vertriebener und Geflüchteter 2015 bekamen mehr als 121.000 Menschen Regelleistungen.
  • Im Jahr 2020 gab das Land netto, als nach allen Abzügen, für Regelleistungen an Asylbewerber:innen rund 380,4 Millionen Euro aus (Quelle)

 

Kosten der Erstaufnahmeeinrichtungen

12,9 Millionen Euro hat das Land laut Innenministerium im Jahr 2020 durchschnittlich im Monat aufgewendet, um die Erstaufnahmeeinrichtungen zu betreiben.

 

Weitere Kosten

Die Regelleistungen sind auf Landesebene klar bezifferbar. Aufgrund der verschiedenen beteiligten politischen Ebenen (Bund, Land und Kommunen) lassen sich die tatsächlichen Kosten jedoch nicht so einfach herausfinden. Da 2015 viele Schutzsuchende in Baden-Württemberg ankamen, mussten zum Beispiel mehr Personen Sozialhilfe leisten, Asylanträge bearbeiten oder mehr Richter eingestellt werden, die sich um Verfahren bei Klagen gegen Asylantragsentscheidungen kümmern. Auch die Kosten, die den 1101 Kommunen in Baden-Württemberg entstanden sind, sind nicht gebündelt aufgelistet.

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Wie viele Geflüchtete haben eine Arbeit gefunden?

Jeder vierte Geflüchtete in Baden-Württemberg hat inzwischen einen Job gefunden. Auch auf Bundesebene hatte jede vierte Person mit einer Staatsangehörigkeit der acht wichtigsten Asylherkunftsländer 2019 eine sozialversicherungspflichtige Arbeit. Das zeigt der Bericht Arbeitsmarktintegration von schutzsuchenden Menschen der Bundesagentur für Arbeit 2020. Demnach komme die Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt gut voran, 2016 habe nur etwa jeder Zehnte eine Arbeit gehabt.

Mit zunehmender Aufenthaltszeit kommen Geflüchtete auf dem Arbeitsmarkt an, doch ihr Zugang zu Arbeit ist nicht leicht. Das zeigt der Gesellschaftsreport 2018 des Sozialministeriums: Drei von vier Geflüchteten in Baden-Württemberg haben noch keine Stelle gefunden. Unsichere Bleibeperspektiven und mangelnde Deutschkenntnisse erschweren vielerorts die Integration in Arbeit. 

Ab wann dürfen Flüchtlinge arbeiten? 

Grundsätzlich dürfen Asylbewerber:innen (Personen, die eine Anerkennung als politisch Verfolgte oder als Flüchtlinge beantragt haben, deren Verfahren also noch läuft) und Geduldete (Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können) arbeiten. Weitere Infos bietet eine Broschüre des Justizministeriums BW.

Weitere Infos

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Wie kann ich helfen?

Ehrenamtliches Engagement

Das ehrenamtliche Engagement der Baden-Württemberger ist enorm. In vielen Orten gibt es Initiativen und Organisationen, die sich um Asylsuchende, Asylberechtigte und Flüchtlinge kümmern. Sie rufen neue Asylfreundeskreise ins Leben, veranstalten Sprachcafés oder Gottesdienste für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Portalseite der Arbeits- und Helferkreise Asyl in Baden Württemberg: www.asyl-bw.de.

Schutzsuchende bei sich aufnehmen

Wer eine entsprechende Wohnung anbieten möchte, kann sich an das Sozialamt in seiner Kommune wenden. Falls Asylbewerber:innen noch nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen, übernimmt das Sozialamt die Miete. Neu in Baden-Württemberg eingetroffene Flüchtlinge dürfen allerdings keine Privatunterkunft beziehen. Sie werden nach der Erstaufnahmestelle auf Kommunen und Landkreise verteilt, wo sie solange bleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden worden ist - oder bis 24 Monate seit ihrer Ankunft vergangen sind. Nur anerkannte Asylbewerber:innen oder Menschen, die bereits seit zwei Jahren in Deutschland leben, dürfen sich eine private Unterkunft suchen. Kontaktdaten der baden-württembergischen Sozialämter 

Hinweis: Geflüchtete aus der Ukraine

  • Antworten auf Fragen zur Einreise, zur Unterbringung oder zu möglichen Leistungen für Flüchtende aus der Ukraine hat das Ministerium der Justiz und für Migration auf der Seite Informationen zur Ukraine zusammengetragen.
  • Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat Informationen und Links gesammelt zu Fragekomplexen rund um das Thema Flucht aus der Ukraine.
  • Personen, die beim Unterrichten der Geflüchteten unterstützen wollen, können sich auf einem zentralen Portal des Kultusministeriums registrieren. 
Mehr Infos: Adressen für ehrenamtliches Engagement und Sachspenden

Mehr Infos: Adressen für ehrenamtliches Engagement und Sachspenden

Wer sich ehrenamtlich für Geflüchtete engagieren oder etwas spenden will, hat dafür zahlreiche Möglichkeiten. In fast allen Kommunen haben sich inzwischen Helferkreise gegründet, die Geflüchtete bei Behördengängen unterstützen, Deutschkurse geben oder Kleiderkammern unterhalten. Die Kontaktdaten erhält man in der Regel von der Kommune.

Der baden-württembergische Flüchtlingsrat hat eine Übersicht erstellt, in der die Ansprechpartner nach einzelnen Landkreise geordnet sind. Hier findet man sowohl die Adressen der zuständigen Behörden als auch ehrenamtliche Helferkreise: Baden-württembergischer Flüchtlingsrat.

Wie kann ich Kleidung, Spielzeug oder Fahrräder spenden?

Viele Menschen wollen Schutzsuchende mit Kleidung, Spielzeug oder Fahrrädern helfen. Der Bedarf ist sehr unterschiedlich: An vielen Standorten quellen die Kleiderkammern über, an anderen Standorten wird noch einiges gebraucht. Wer helfen will, sollte sich auf jeden Fall vor Ort erkundigen, was genau gebraucht wird. Wenn eine Kleiderkammer geschlossen ist, sollte man auf keinen Fall die Tüten einfach vor die Eingangstür stellen - das verursacht den Helferinnen und Helfern nur zusätzliche Arbeit.

Was macht die Politik? Wer ist für was zuständig?

2021: Koalitonsvertrag Grüne und CDU

2021: Koalitonsvertrag Grüne und CDU

Grüne und CDU haben am 5. Mai 2021 ihren neuen Koalitionsvertrag vorgestellt, der die Grundlage der Regierungsarbeit von 2021 bis 2026 in Baden-Württemberg bildet. Zur Integrationspolitik stehen unter anderem folgende Punkte darin: 

  • Die Landesregierung will, dass Geflüchtete so schnell wie möglich Zugang zu Ausbildung, Arbeit und guten Wohnsituationen erhalten.
  • Die Koalition will auch das ehrenamtliche Engagement im Bereich Migration und Flucht gezielt und verlässlich weiter unterstützen.
  • Dem Mangel an Fachkräften im Land will die neue Landesregierung begegnen, indem die Einwanderung von Fachkräften erleichtert wird.
  • Generell will sich die Landesverwaltung noch stärker interkulturell öffnen. Unter anderem sollen auch mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den öffentlichen Dienst gewonnen werden.

Mehr zum Koalitionsvertrag auf dem Portal zur Landtagswahl BW

2017-19 und 2020/21: Pakt für Integration

2017-19 und 2020/21: Pakt für Integration

Mit dem Pakt für Integration stellt das Land Baden-Württemberg den Kommunen Geld für konkrete Förderprogramme und Maßnahmen für die Integration zur Verfügung. Das Gesamtvolumen betrug 2017 bis 2019 jährlich 160 Millionen Euro. Für die Jahre 2020 und 2021 stehen weitere 155 Millionen Euro zur Verfügung. 

2016: Koalitionsvertrag Grüne / CDU

2016: Koalitionsvertrag Grüne / CDU

Nach der baden-württembergischen Landtagswahl am 13. März 2016 haben Grüne und CDU am 2. Mai 2016 ihren Koalitionsvertrag präsentiert. Darin finden sich auch mehrere Beschlüsse, die sich mit der Situation von Flüchtlingen in Baden-Württemberg beschäftigen:

Sachleistungskarte: Zukünftig sollen Geflüchtete und Vertriebene in Erstaufnahmeeinrichtungen kein Bargeld mehr erhalten, um ihren persönlichen Bedarf zu decken, sondern eine Sachleistungskarte. Diese soll monatlich aufgeladen werden können, ihre Nutzung soll räumlich begrenzt werden.Die Sachleistungskarte stellt einen Kompromiss zwischen den Positionen von Grünen und CDU dar: die Grünen hatten sich für eine Bargeldauszahlung eingesetzt, die CDU für Sachleistungen.

Gesundheitskarte: Die Einführung einer Gesundheitskarte für Geflüchtete und Vertriebene, mit denen diese medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können, wird im Koalitionsvertrag nicht erwähnt. Die Grünen hatten sich für eine Gesundheitskarte eingesetzt. Die CDU war dagegen, weil sie zusätzliche Anreize für Asylbewerber/innen befürchtete, nach Deutschland zu kommen. Momentan können Schutzsuchende Gesundheitsleistungen nur auf Antrag und vor allem in Notfällen in Anspruch nehmen.

Integrationsministerium: Das bundesweit einmalige Integrationsministerium, das 2011 unter der grün-roten Landesregierung auf Betreiben der SPD eingerichtet worden war, wird aufgelöst. Die Aufgaben werden auf das Sozial- und das Innenministerium verteilt.

2015: 2. Flüchtlingsgipfel

2015: 2. Flüchtlingsgipfel

Um für die wachsende Zahl an Schutzsuchenden an angemessene Unterbringung und Betreuung zu gewährleisten, hat sich die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg zweimal zu Flüchtlingsgipfeln mit den maßgeblichen Akteuren getroffen.

In einem Nachtrag zum Doppelhaushalt von 2015/16 versucht die Landesregierung, das Flüchtlingsproblem zu regeln. 365 Millionen Euro mehr als bisher geplant gibt Baden-Württemberg für diesen Komplex aus. Darunter fallen höhere Erstattungen an die Landkreise, Investitionen in neue Erstaufnahmestellen in Freiburg, Mannheim und Schwäbisch Hall von insgesamt knapp 80 Millionen Euro. Es sind aber auch zusätzliche Senate für die Verwaltungsgerichte, damit dort Klagen von abgewiesenen Asylbewerbern schneller behandelt werden können. Und es ist auch ein Mehr fürs Innenministerium zur „Verstärkung des Aufgabenbereichs Abschiebung".

Regierungserklärung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 1.10.2015:
Integration fordern und Integration fördern
„Es ist unsere humanitäre Verpflichtung, Menschen in Not zu helfen“, betonte Kretschmann. Er sei unendlich stolz auf die unglaubliche Hilfsbereitschaft, mit der die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs die Flüchtlinge begrüßten und unterstützten. Gleichzeitig verurteilte er Hass und Ausgrenzung gegenüber Flüchtlingen.
„Wir wollen die Menschen, die dauerhaft bei uns bleiben, integrieren“, sagte Kretschmann. Das verlange viel ab, von uns wie auch von den Flüchtlingen. Dabei sei klar, dass die Integration nur auf der Basis des Grundgesetzes stattfinden könne. „Wir können es schaffen, wenn wir die Sache mutig, pragmatisch und realistisch angehen."

Regierungserklärung


Mehr Aufnahmeplätze, eine Task-Force und konsequentere Abschiebungen. So will die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg der wachsenden Zahl von Schutzsuchenden begegnen. Ministerpräsident Kretschmann stellte das Maßnahmenpaket nach dem zweiten Flüchtlingsgipfel vor.

Seit dem Flüchtlingsgipfel im Herbst 2014 sind die Zahlen der Geflüchteten und Vertriebenen so rasant gestiegen, dass die damals beschlossenen Maßnahmen zum Teil schon längst überholt sind. Deswegen berieten Vertreter von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft am 27. Juli 2015 erneut über Maßnahmen im Umgang mit den steigenden Flüchtlingszahlen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte zu einem Flüchtlingsgipfel eingeladen.

Ergebnisse:

  • Die Zahl der Erstaufnahmeplätze  soll von derzeit rund 9.000 auf rund 20.000 im nächsten Jahr steigen. Die ursprünglich für Anfang 2016 beschlossene Regelung, nach der die Mindestwohnfläche für Schutzsuchende von 4,5 auf 7 Quadratmeter steigen soll, wird für zwei Jahre ausgesetzt.
  • Die Landesregierung will darauf hinarbeiten, dass Schutzsuchende mit guten Chancen auf ein Bleiberecht wie zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien möglichst gar nicht erst in Landeserstaufnahmestellen (LEA) kommen, sondern gleich in die Kommunen verteilt werden. Auf diese Weise könnten die Einrichtungen entlastet werden, hieß es. Das Land kläre derzeit mit dem Bund ab, ob und wie solche Asyl-Schnellverfahren für Syrer möglich sein können. Flüchtlinge ohne Aussicht auf ein Bleiberecht sollen dagegen möglichst nicht auf die Kommunen verteilt, sondern schon aus der LEA heraus abgeschoben werden. Damit kommt die Landesregierung unter anderem Forderungen des baden-württembergischen Städtetags entgegen.
  • Abgelehnte Asylbewerber sollen stärker zu einer freiwilligen Rückkehr bewegt werden. Man werde auch über Restriktionen reden, so Ministerpräsident Kretschmann.
  • Bis zum Winter 2015 sollen laut Integrationsministerin Bilkay Öney rund 5.700 neue Plätze zur Erstaufnahme geschaffen werden. Zudem will die grün-rote Landesregierung innerhalb weniger Tage eine Lenkungsgruppe mit Vertretern aus Staats-, Innen-, Integrations- sowie Wirtschafts- und Finanzministerium für alle Fragen der Flüchtlingsproblematik einrichten.
  • Finanzminister Nils Schmid will zudem 2016 mindestens 30 Millionen Euro für ein Wohnraumprogramm zur Unterbringung von Schutzsuchenden auflegen. Die Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten für Geflüchtete und Vertriebene sollen ausgeweitet und Integrationsmaßnahmen gestärkt werden. Das Land fordert den Bund auf, für Schutzsuchende vom Westbalkan legale Zugangsmöglichkeiten zum deutschen Arbeitsmarkt zu schaffen.
2015: Resolution gegen Extremismus und Hass gegen Flüchtlinge

2015: Resolution gegen Extremismus und Hass gegen Flüchtlinge

Vor dem Hintergrund fremdenfeindlicher Anschläge haben am 23. September 2015 sämtliche im baden-württembergischen Landtag vertretene Fraktionen einstimmig eine Resolution gegen Extremismus und Hass gegen Flüchtlinge verabschiedet. Der komplette Text lautet:

Entschließungsantrag

der Fraktion der CDU
der Fraktion GRÜNE,
der Fraktion der SPD und
der Fraktion der FDP/DVP

Demokratie und Rechtsstaat verteidigen – Extremismus und Hass gegen Flüchtlinge haben in Baden-Württemberg keinen Platz!

Hunderttausende Menschen sind auf der Flucht vor Krieg, Gewalt und Tod und suchen Schutz in Europa, vor allem in Deutschland. Die Aufnahme von Menschen, die vor Krieg und politischer Verfolgung zu uns fliehen, gehört zu unserer Rechts und Werteordnung. Flüchtlinge zu schützen und ihnen zu helfen, ist grundlegendes Selbstverständnis unseres Gemeinwesens und gelebter Ausdruck christlicher Nächstenliebe.

Auch in Baden-Württemberg gibt es Brandanschläge auf geplante und bewohnte Flüchtlingsunterkünfte und wer den Kriegswirren entronnen ist, wird dadurch erneut von Gewalt bedroht.

Auch in Baden-Württemberg versuchen Rechtsradikale, aus rassistischen Hassparolen gegen vertriebene und geschundene Menschen politischen Profit zu ziehen und hetzen gegen den demokratischen und sozialen Rechtsstaat.

Unsere demokratische und rechtsstaatliche Kultur verteidigen wir mit aller Entschlossenheit gegen Extremismus und Fremdenhass. Wir lassen nicht zu, dass einige Wenige das Klima in unserem Land vergiften. Wir verurteilen jede Form ausländerfeindlicher Straftaten aufs Schärfste. Wir stehen an der Seite aller Bürgerinnen und Bürger, die Verfolgten im ganzen Land helfen.

Gleichzeitig nehmen wir die Sorgen der Menschen ernst und lassen sie mit ihren Befürchtungen nicht alleine. Denn sonst werden radikale Kräfte profitieren. Zuwanderung und Integration stellen unsere Gesellschaft vor erhebliche Herausforderungen. Diese wollen wir meistern und gemeinsam lösen.

Der Landtag von Baden-Württemberg erklärt daher Folgendes:

  • Der Rechtsstaat wird mit seinen Sicherheitsbehörden und seiner Justiz alles ihm Mögliche tun, damit rassistische Gewalttaten so rasch als möglich aufgeklärt und geahndet werden. Straftaten im Umfeld von Flüchtlingsaufnahmestellen muss durch eine erhöhte Polizeipräsenz begegnet werden. Angesichts der Zunahme der Bevölkerung muss die Polizeistärke entsprechend angepasst werden.
  • Das Schicksal der Flüchtlinge und ihre Integration in unsere Gesellschaft dürfen nicht im Wahlkampf missbraucht werden.
  • Wer nicht bedroht ist an Leib und Leben, wer ein Auskommen hat, der bleibt in seiner Heimat. Deshalb sind auf allen politischen Ebenen Anstrengungen zur Beseitigung der Fluchtursachen unerlässlich. Die Abwanderung von Fachkräften lähmt die Wirtschaft in den Herkunftsstaaten. Deshalb müssen Fehlanreize im hiesigen Asylsystem abgebaut werden.
  • Die Menschen, die sich ehrenamtlich und auch beruflich der Aufnahme- und Integrationsaufgabe stellen, haben unsere hohe Anerkennung und Unterstützung. Baden-Württemberg ist ein weltoffenes und freundliches Land. Wir haben keinen Platz für rechtsradikales Verführertum, Hass und Gewalt. Unsere verfassungsmäßige Ordnung ist die Grundlage des Zusammenlebens und die Voraussetzung gelungener Integration. Diese Grundsätze zu achten fordern wir nicht nur von denjenigen, die bereits hier leben, sondern auch von den Flüchtlingen, die zu uns kommen.

23. 09. 2015

Wolf und Fraktion
Sitzmann und Fraktion
Schmiedel und Fraktion
Dr. Rülke und Fraktion

2014: 1. Flüchtlingsgipfel

2014: 1. Flüchtlingsgipfel

Zusätzlich 30 Millionen Euro will Baden-Württemberg bis 2016 für die Unterbringung von Schutzsuchenden bereitstellen. Verfolgte Mädchen und Frauen sollen verstärkt aufgenommen werden. Das wurde auf dem Flüchtlingsgipfel am 13. Oktober 2014 im Neuen Schloss in Stuttgart beschlossen.

Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, der Parteien, der kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingshilfsorganisationen kamen zu dem Gipfel von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zusammen. Sie diskutierten über den richtigen Weg bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten und Vertriebenen in Baden-Württemberg. Es war der erste Flüchtlingsgipfel, den ein Bundesland abgehalten hatte.

Ergebnisse

  • Künftig sollen 1.000 Mädchen und Frauen aus Syrien und dem Nordirak, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, zusätzlich im Land Zuflucht erhalten. Dazu gebe es Gespräche mit dem Bundesinnenministerium.
  • Das Land will zusätzliche Stellen bei der Polizei schaffen, um den steigenden Flüchtlingszahlen in den kommenden Monaten und Jahren gerecht zu werden. Beim Innenministerium soll ein interministerieller Verwaltungsstabs („Task-Force“) eingerichtet werden.
    Außerdem sollen 3.000 zusätzliche Notunterkünfte eingerichtet werden, um die Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe und die in Meßstetten entstehende vorübergehende Aufnahmestelle zu entlasten. Eine Arbeitsgruppe sucht nach Gebäuden, die man dafür vorübergehend nutzen kann.
  • Den Kreisen wird eine Erhöhung der Pauschale (derzeit 12.566 Euro pro Flüchtling in 18 Monaten) in Aussicht gestellt.
  • Auch die Kommunen, die Unterkünfte für Geflüchtete suchen, sollen besser unterstützt werden. Die Landesregierung zahlt in den kommenden beiden Jahren 30 Millionen Euro Zuschüsse für den Bau von Flüchtlingswohnungen.
  • Was die Soziale Integration der Schutzsuchenden angeht, sollen sie einen unkomplizierten Zugang zu Deutschkursen erhalten. Für die Sprachförderung in den Unterkünften der Kreise soll es 200 zusätzliche Lehrerstellen für Vorbereitungsklassen an Schulen und Berufsschulen geben und zusätzlich 2,4 Mio. Euro für den vorschulischen Bereich. Das Wissenschaftsministerium will Stipendienprogramme ausbauen für Flüchtlinge, die entsprechende Voraussetzungen mitbringen. Bereits an den Landesaufnahmestellen sollen schulische und berufliche Qualifikationen der Flüchtlinge erhoben werden. So könne man eine zielgerichtete Förderung der Flüchtlinge zu ermöglichen.

Wer ist für Geflüchtete politisch zuständig?

Für Geflüchtete sind in Deutschland verschiedene Ebenen zuständig. Grundsätzlich ist in Deutschland der Bund für die Asylverfahren verantwortlich. Die Bundesländer müssen eine angemessene Unterbringung und Betreuung der Schutzsuchenden gewährleisten.

Die Bundesebene ist für die Durchführung der Asylverfahren zuständig. Die verantwortliche Behörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Einzelheiten sind im Asylverfahrensgesetz geregelt.

Auf Landesebene werden in Baden-Württemberg die Themen Flüchtlingspolitik und das Flüchtlingsrecht hauptsächlich vom Innenministerium und dem Ministerium für Soziales und Integration abgedeckt. Die Zuständigkeiten für das Aufenthaltsrecht und des Asylverfahrensrecht liegen beim Innenministerium Baden-Württemberg.

Die Einzelheiten sind im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt:

„Aufnahmebehörden sind

  1. das Innenministerium als oberste Aufnahmebehörde,
  2. die Regierungspräsidien als höhere Aufnahmebehörden und
  3. die unteren Verwaltungsbehörden als untere Aufnahmebehörden.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist als Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete (Landeserstaufnahmeeinrichtung) Aufnahmeeinrichtung im Sinne des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG).“

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Weiteres Material

  • Ankommen - Klarkommen.

    Anregungen zum Gespräch mit Geflüchteten für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe

    Die neue Publikation soll auf besondere Weise dazu beitragen, unsere Werte und Regeln des Zusammenlebens der Gesellschaft zu vermitteln. Als Vorlage dienen dabei skizzierte Alltagssituationen, die zusammen mit Haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern, Geflüchteten, Nachbarn von Unterkünften und anderen Beteiligten ausgesucht wurden. Die Zeichnungen und Darstellungen sind gedacht als Anregung für interkulturelle Gespräche und Diskussionen im ganzen Land.

    Bestellen und Download

     

     

     

       

  • Handbuch für ehrenamtliche Helfende

    Viele Menschen in Baden-Württemberg engagieren sich in der Flüchtlingshilfe und überlegen sich, es zu tun. Für sie hat das Staatsministerium ein Handbuch zusammengestellt, das die wichtigsten Fragen beantwortet: wie gründe ich einen Helferkreis? Wie kann ich mich mit Menschen verständigen, die nur arabisch reden? Wie sammle ich Spenden?

    Das Handbuch wurde zusammen mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfenden erstellt und enthält zahlreiche Tipps für die Praxis, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mit Adressen und gute Beispiele.

    Download

  • Flüchtlinge begleiten

    Informationen für Ehrenamtliche und Hauptamtliche in Baden-Württemberg

    Um Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen bei der Arbeit mit Flüchtlingen zur Seite zu stehen, haben die Spitzenverbände der Caritas und der Diakonie in Baden-Württemberg eine neue Broschüre aufgelegt. Unter dem Titel „Flüchtlinge begleiten“ werden auf mehr als 50 Seiten ausdifferenziert Informationen zum Thema geboten. Von den Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit, Übersichten über Unterstützungs- und Förderungsangeboten bis hin zu Beschreibung des Asylverfahrens und Definitionen und Erklärungen finden sich alle Facetten des Themas.

    Download

Filmprojekte

Filmprojekte

Leben in Deutschland - aus der Sicht von Flüchtlingen

Leben in Deutschland (Film-Projekt 2015)



Film-Projekt der VABO-Klasse der Jakob-Friedrich-Schöllkopf-Schule, Kaufmännische Schule Kirchheim unter Teck (April 2015), 40 Minuten, Standard-YouTube-Lizenz

Kamera, Schnitt, Postproduktion: Jan Hanicz ( www.hotroad-promotion.de )
Ton: Alexander Flick ( www.lastsalvationrecords.de )

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Selim!

Selim ist ein kleiner Junge auf der Flucht. Er flüchtet vor dem Krieg in Syrien, vor den Bombenangriffen, vor der Gewalt. Die Flucht nach Deutschland bestreitet der Kleine mit seiner Mutter und seinem Teddybären. Der Weg hierher ist unbeschreiblich schwer – über das Meer in einem kleinem Boot, über Grenzzäune und gefährliche Grenzübergänge und schlussendlich auch über die ersten Hürden und Probleme in Deutschland. Doch schließlich helfen ihm andere Kinder dabei, in der neuen Heimat anzukommen.

Selim (Film-Projekt 2017)



Seit spätestens Herbst 2015 ist das Thema „Flucht“ überall präsent. In diesem Zuge entstand an der Hans-Thoma-Grundschule Rheinfelden abseits des regulären Bildungsplans das Projekt der Klasse 4a: „Friends4Hands“. Im Rahmen dessen fand ein reger Austausch zwischen geflüchteten Kindern des Flüchtlingsheims Rheinfelden und der Klasse 4a statt. Gemeinsam ihrem Klassenlehrer Sebastian Heinricht und dem Filmemacher Simon Schneckenburger aus Freiburg entstand aus den gewonnenen Eindrücken und Emotionen die Idee, einen animierten Legofilm zu produzieren. Die Schüler*Innen überlegten sich gemeinsam die Geschichte eines Kindes, das von Syrien nach Deutschland flieht: „Selim!“
„Selim!“ gewann 2018 den Schülermedienpreis Baden-Württemberg in der Kategorie „6 bis 12 Jahre”.

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Behörden und Institutionen, Medien und Nicht-Regierungsorganisationen informieren fortlaufend darüber, wie sich die Situation der Flüchtlinge entwickelt. Neuigkeiten findet man unter anderem hier:

Chronik: Flüchtlinge in Baden-Württemberg seit 2014

Chronik: Flüchtlinge in Baden-Württemberg seit 2014

09. März 2016: Baden-Württemberg als Modell für Geldkarte in Erstaufnahmeeinrichtungen?

Baden-Württemberg könnte bundesweites Modell für die Einführung einer Geldkarte für Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen werden. Bei der Karte geht es um das Taschengeld von 143 Euro im Monat für den persönlichen Bedarf. Bis zum Frühsommer ist die Einführung in Baden-Württemberg geplant, auch Bayern, Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt wollen die im neuen Asylrecht favorisierte Umstellung von Geld- auf Sachleistungen angehen. Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Hamburg wollen an der Auszahlung des Taschengeldes festhalten.

13. Januar 2016: Mehr Asylbewerber als je zuvor

2015 haben laut dem Baden-Württembergischen Integrationsministerium rund 98 000 Flüchtlinge erstmals einen Antrag auf Asyl gestellt. Im Vergleich zu 2014 hat sich die Zahl der Asylanträge damit fast verdreifacht.

28. November 2015: 200 000 Flüchtlinge für 2015 erwartet

In den Baden-Württembergischen Landeserstaufnahmestellen (Lea) sind nsch Informationen der Badischen Zeitung zwischen dem 1. Januar und dem 26. November rund 160 000 Flüchtlinge angekommen. Bis Jahresende dürfte sich die Zahl auf 200 000 erhöhen. Das zuständige Bundesamt für Migration hatte am Jahresanfang für 2015 100 000 Flüchtlinge prognostiziert. Das Land verhandelt momentan über mehrere neue Lea-Standorte, die Zahl der Erstaufnahmeplätze wurde bisher auf rund 43 000 ausgebaut.

28. November 2015: Baden-Württemberg erwartet 3700 minderjährige Flüchtlinge

Baden-Württemberg muss 3700 minderjährige Flüchtlinge, die ohne Verwandte gekommen sind, aus anderen Bundesländern aufnehmen. Das ergibt sich aus der bundesweit geltenden Neuregelung der Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Deren Zahl ist seit Anfang des Jahres gravierend gestiegen, in der Stadt Freiburg beispielsweise von 192 im Jahr 2014 auf rund 500 im Jahr 2015.

23. September 2015: Mannheim wird zum Drehkreuz für Flüchtlingsverteilung

Der Großteil der Flüchtlinge kommt über die sogenannte Balkanroute über Grenzübergänge in Bayern nach Deutschland. Anfang September haben Bund und Länder gemeinsam beschlossen, Bayern stärker zu entlasten und die ankommenden Flüchtlinge analog dem Königsteiner Schlüssel rasch auf ganz Deutschland zu verteilen. Dafür richtet Baden-Württemberg ab Ende September am Mannheimer Hauptbahnhof ein Drehkreuz ein. In Mannheim sollen Sonderzüge mit Flüchtlingen aus Bayern ankommen und von dort aus weiter nach Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und in die Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg verteilt werden.

16. September 2015: Heidelberg soll zum Drehkreuz für Flüchtlinge werden

In Baden-Württemberg ankommende Flüchtlinge sollen zukünftig alle in Heidelberg registriert und  gesundheitlich untersucht werden. In einem neuen, zentralen Aufnahmezentrum sollen sie auch ihren Asylantrag stellen können, bevor sie auf weitere Einrichtungen im Land verteilt werden. Das neue Drehkreuz soll auf dem Gelände einer früheren Wohnsiedlung für amerikanische Soldaten, dem Patrick-Henry-Village, eingerichtet werden.

Nach den Plänen der Landesregierung sollen neu ankommende Flüchtlinge nur zehn Tage im Heidelberger Aufnahmezentrum bleiben und in dieser Zeit alle notwendigen Schritte durchlaufen. Danach sollen sie auf Erstaufnahme-Einrichtungen des Landes verteilt werden, die sich unter anderem in Karlsruhe, Ellwangen und Meßstetten befinden.

3. September 2015: Zahl der illegal eingereisten Menschen steigt

Die Bundespolizei hat in den ersten sieben Monaten rund 5900 illegal eingereiste Menschen in Baden-Württemberg aufgegriffen. Das waren rund 1700 Menschen mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, bestätigte am Donnerstag ein Sprecher der Bundespolizeidirektion Stuttgart einen Bericht der „Heilbronner Stimme“. Im selben Zeitraum nahm die Bundespolizei 63 mutmaßliche Schleuser fest - im Vergleich zu 89 in den ersten sieben Monaten des Vorjahres. Der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Guido Wolf, forderte in der Zeitung ein härteres Vorgehen gegen Schleuser, die Flüchtlinge nach Deutschland bringen. „Jeder Lkw, der Richtung Europa rollt, muss an den EU-Außengrenzen kontrolliert werden“, sagte er.

31. April 2015: Wieder Flüchtlinge in der Sigmaringer Kaserne

Die letzten Flüchtlinge verlassen die Bundeswehrkaserne in Sigmaringen. Nach rund zehn Wochen wird die Kaserne als Flüchtlingsunterkunft wieder geschlossen, so das Regierungspräsidium Tübingen. Wegen zurückgehender Flüchtlingszahlen und der neuen Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Ellwangen sei die Unterbringung in Sigmaringen nicht länger notwendig. In der Sigmaringer Kaserne standen seit Mitte Februar 343 Betten bereit - die Bundeswehr nutzte das Areal parallel weiter. Im Schnitt lag die Belegungszahl im Februar bei 280, im März bei 188 und im April bei 78 Bewohnern. Die meisten Flüchtlinge kamen aus dem Kosovo.

Anfang August 2015 sind wieder Flüchtlinge in der Graf-Stauffenberg-Kaserne in Sigmaringen eingetroffen. Damit wurde wegen der steigenden Zahlen von Asylbewerbern eine neue Erstaufnahmestelle von der Landesregierung eröffnet. Bis Anfang 2016 könnten die Kapazitäten bei einer Anzahl von 1.000 Asylsuchenden liegen.

29. März 2015: Aufnahme von traumatisierten Frauen

In Baden-Württemberg läuft das Sonderprogramm für traumatisierte Frauen aus dem Nordirak an. Die ersten 23 Frauen und Mädchen sind bereits angekommen. Ihr Aufenthaltsort wird jedoch geheim gehalten. Bis zum Jahresende sollen insgesamt rund 650 Frauen und Mädchen nach Baden-Württemberg gebracht werden. Der Großteil von ihnen wird wohl der religiösen Minderheit der Jesiden angehören.

Die Frauen und Mädchen werden auf Einrichtungen im ganz Baden-Württemberg verteilt. So hatten sich die Kirchen bereiterklärt, einige von ihnen vorübergehend aufzunehmen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte, dass die Unterbringungsorte der Frauen und Mädchen auch aus Sicherheitsgründen nicht bekanntgegeben würden. Finanziert werden soll das Sonderprogramm aus finanziellen Rücklagen des Landes. Wie hoch die Kosten tatsächlich sein werden, ist noch offen. Zunächst kalkuliere das Land aber mit rund 30.000 Euro pro Person - erst mal für einen Zeitraum von zwei Jahren. Das Land verhandelt mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber, inwieweit die Kreise für Kosten dieses Sonderprogramms mit aufkommen können.

Flüchtlinge aus dem Kosovo

Vier von fünf neu eintreffenden Asylbewerbern in Baden-Württemberg kommen zurzeit aus dem ehemaligen Jugoslawien. Zunehmend Sorgen macht der Anstieg der Asylbewerber insbesondere aus dem Kosovo. Bis Mitte Februar 2015 haben allein in Baden-Württemberg über 4.000 Kosovaren einen Asylantrag gestellt. Damit kam im Januar jeder dritte Flüchtling in Baden-Württemberg aus dem Kosovo, seit Anfang Februar jeder zweite. Nahezu alle Asylanträge werden abgelehnt.

Als Reaktion sollen die Asylverfahren in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf 14 Tagen verkürzt werden. Darauf haben sich die Innenminister von Bund und Ländern geeinigt. Um die Verfahren zu beschleunigen, soll das Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgestockt werden. Um die in Baden-Württemberg laufenden Asylverfahren schneller zum Abschluss bringen zu können, will das Land die Stellen in den vier Verwaltungsgerichten aufstocken.

Der Landkreistag in Baden-Württemberg sowie Bayern haben sich angesichts der geringen Anerkennungsquote für Asylbewerber aus dem Kosovo dafür ausgesprochen, den Balkanstaat zum sicheren Herkunftsland zu erklären.

Mehr Platz für Flüchtlinge

12. Februar 2015: Baden-Württemberg hat kurzfristig zwei weitere Einrichtungen für Flüchtlinge eingerichtet. In einer Bundeswehrkaserne in Sigmaringen können bis April 350 Flüchtlinge unterkommen. 200 bis 300 finden Platz in einer ehemaligen Wohnsiedlung der französischen Streitkräfte in Villingen-Schwenningen.

Die Kapazitäten des zunehmend dezentralen Netzes für die Erstaufnahme von Flüchtlingen sind nach Angaben des Integrationsministeriums nahezu erschöpft. In der Graf-Stauffenberg-Kaserne in Sigmaringen soll nun so lange Platz für Asylbewerber geschaffen werden, bis im April die nächste Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Ellwangen (Ostalbkreis) eröffnet werden kann. Die ebenfalls kurzfristig nutzbare Unterkunft in Villingen-Schwenningen soll als „Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung“ (BEA) geführt werden. Eine erste solche BEA gibt es bereits in Heidelberg.

Nach dem Flüchtlingsgipfel: Aufnahme von Opfern gestaltet sich schwierig

Circa 1.000 Frauen und Mädchen, die Opfer sexueller Gewalt im Nordirak und Syrien wurden, sollen Zuflucht in Baden-Württemberg erhalten. Dieses Vorhaben vom Flüchtlingsgipfel im Oktober 2014 gestaltet sich nun als schwierig. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat Probleme bei der geplanten Aufnahme eingeräumt.

Die Landesregierung tue alles, damit die Aufnahme klappe, sagte Kretschmann bei einer Pressekonferenz am 16.12.2014 in Stuttgart. Es seien schwierige Angelegenheiten, da der Bund und internationale Stellen miteinbezogen werden müssten. Der Grünen-Politiker wies Vermutungen zurück, er habe das Sonderkontingent aus rein taktischen Motiven angekündigt, um nach seiner umstrittenen Zustimmung zur schwarz-roten Asylrechtsreform im Bundesrat den linken Parteiflügel der Grünen ruhigzustellen.

Laut Kretschmann sind bislang 150 Opfer sexueller Gewalt ausgemacht, die besonders dringend behandelt und deshalb nach Baden-Württemberg gebracht werden sollen. Weitere 500 würden genauer überprüft. Dabei gestalte sich die Ausstellung der Visa schwierig. Einen Zeitplan für die Ankunft der ersten Frauen und Mädchen im Südwesten gebe es nicht.

Die Städte Stuttgart, Freiburg und Schwäbisch Gmünd haben sich laut Kretschmann bereit erklärt, Menschen aus dem Kontingent aufzunehmen.

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Letzte Aktualisierung: Dezember 2023, Internetredaktion LpB BW.

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