Der Fiskalpakt
Der Fiskalpakt verpflichtet die Unterzeichner, ihre Haushaltsdefizite in den Griff zu bekommen und jeweils eine Schuldenbremse nach deutschem Modell einzuführen. Die Umsetzung der Vereinbarungen wird vom Europäischen Gerichtshof kontrolliert. Der Fiskalpakt verpflichtet die Unterzeichner, einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben. So schreibt er fest, dass die jährliche Neuverschuldung der Länder 0,5 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung nicht mehr überschreiten darf. Schafft ein Land das nicht, wird es automatisch bestraft. Außerdem müssen die Länder ihren Schuldenabbau vorantreiben. Eigentlich gilt in der EU schon eine Schuldenobergrenze. Diese liegt bei 60 Prozent dessen, was das einzelne Land jedes Jahr erwirtschaftet. Mehr als die Hälfte der EU-Staaten haben deutlich mehr Schulden, auch Deutschland mit 81 Prozent. Diese Länder sollen ihre Gesamtverschuldung jährlich um 5 Prozent reduzieren, bis die Schuldenobergrenze wieder erreicht ist.
Die Schuldenbremse lässt allerdings ein Hintertürchen offen, Länder dürfen mehr neue Schulden machen als 0,5 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung, wenn „ungewöhnliche Umstände“ vorliegen. Dazu kommt, dass es die Aufgabe der EU-Kommission ist, zu prüfen, ob alle Länder die Schuldenbremse tatsächlich ausreichend verbindlich gemacht haben. Doch kann die EU-Kommission bei einem Verstoß nicht selbst die Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Stattdessen muss sie eine Regierung finden, die das tut. Der Pakt soll Anfang 2013 in Kraft treten. Bis dahin muss er von 12 der 17 Euro-Staaten ratifiziert werden. Der Fiskalpakt wird mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus verknüpft. ESM-Hilfen erhalten nur die Euro-Staaten, die auch den neuen Pakt unterzeichnet haben.
Kritiker des Fiskalpaktes bemängeln, dass die Haushalts- und Kontrollrechte des Bundestags beschnitten werden. Mit dem Fiskalpakt werde auf europäischer Ebene eine Zentralisierung geschaffen, die über die von Bundesstaaten hinaus gehe.
Am 29. Juni 2012 stimmen Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit dem europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin und dem ESM-Rettungsschirm zu. Noch sind die Gesetze nicht in Kraft getreten. Die Linksfraktion und einzelne Abgeordnete der CSU, SPD und FDP haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen sie eingereicht. Der Rettungsschirm ESM und der Fiskalpakt höhlen nach Auffassung der Kläger unter anderem das Haushaltsrecht des Bundestags aus, weil die Entscheidungen des ESM-Gremiums über Milliardenhilfen nicht demokratisch legitimiert seien. Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, sein Urteil über die Eilanträge am 12. September zu verkünden.
VERTRAG ÜBER STABILITÄT, KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION