Der Weg zur Volksabstimmung zu S21

Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Kündigung der S21-Finanzierungsverträge wurde am 28.9.2011 wie geplant mehrheitlich von SPD, CDU und FDP im Landtag abgelehnt. Nach der Abstimmung haben mehr als ein Drittel der Abgeordneten - wie von der Verfassung nach Artikel 60 Abs. 3 LV vorgesehen - das Referendum beantragt. Damit ist der Volksentscheid von der grün-roten Landesregierung formell auf den Weg gebracht worden. Die zweite landesweite Volksabstimmung in der Geschichte Baden-Württembergs wurde am 27. November 2011 durchgeführt. Ziel der Volksabstimmung war ein abschließendes und befriedendes Votum zu S21, um die Spaltung im Land zu überwinden.
Abgestimmt wurde allerdings über den Landesanteil an der Projektfinanzierung von S21 in Höhe von bis zu 930 Millionen Euro - also nicht direkt über den Tiefbahnhof. Die 2,9 Milliarden Euro teure Neubaustrecke Wendlingen - Ulm wurde bei der Volksabstimmung ausgeklammert. Die baden-württembergische Verfassung sieht dafür ein hohes Quorum vor. Landesweit müssen 2,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger - ein Drittel der Stimmberechtigten - an der Volksabstimmung teilnehmen und für das S21-Kündigungsgesetz mit "Ja" stimmen, damit das Gesetz angenommen ist.
Die Massenproteste gegen Stuttgart 21 im Sommer und Herbst 2010 hatten zunehmend Wirkung gezeigt: Die SPD im Stuttgarter Landtag, die bisher wie die alte Regierungskoalition aus CDU und FDP für das Vorhaben ist, wollte auf Vorschlag ihres früheren Landesvorsitzenden Erhard Eppler und weiterer SPD-Politiker die Bürgerinnen und Bürger noch im Herbst 2010 über das Bahnprojekt entscheiden lassen. Der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) räumte einem möglichen Volksentscheid zu Stuttgart 21 wenig Chancen ein, hatte die Forderung der SPD nach einem Volksentscheid über das Bahnprojekt jedoch prüfen lassen. Verfassungsrechtler kamen zu dem Schluss, eine Volksabstimmung über ein "Ausstiegsgesetz" ist verfassungswidrig. Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags und der SPD kamen dagegen zum Ergebnis: Ein Volksentscheid zu Stuttgart 21 ist möglich.
Am 28. Oktober 2010 hatte der Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP den Antrag der SPD für eine Volksabstimmung zunächst abgelehnt. Damit konnte es vor der Landtagswahl im März 2011 keine Abstimmungsmöglichkeit mehr geben.
Nach ihrem Wahlsieg hatten sich Grüne und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen im April auf einen Kompromiss geeinigt. Die Koalitionäre wollen die Bürgerinnen und Bürger über den Landesanteil an der Projektfinanzierung von S21 - also nicht direkt über den Tiefbahnhof - abstimmen lassen. Die 2,9 Milliarden Euro teure Neubaustrecke Wendlingen - Ulm sollte bei einer Volksabstimmung ausgeklammert werden. Am 27. November 2011 kam es zur Volksabstimmung. CDU und FDP wollten auf eine Klage gegen das Verfahren zur Stuttgart-21-Volksabstimmung verzichten.
Nach Schlichtung und Stresstest ist die zweite Volksabstimmung in der Geschichte des Landes der letzte politische Befriedungsversuch des umstrittenen Bauprojekts. Zum ersten Mal entscheiden die Bürgerinnen und Bürger direkt über eine Gesetzesvorlage der Regierung. Gegner und Befürworter von S21 müssen jetzt für eine möglichst hohe Beteiligung bei der Volksabstimmung werben. Je mehr mitmachen, je klarer wird das Bekenntnis der Bürgerinnen und Bürger - und zwar beider Seiten.Die baden-württembergische Verfassung sieht für eine Volksabstimmung ein hohes Quorum vor. Landesweit müsste mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten an der Volksabstimmung teilnehmen und sich für den Ausstieg des Landes aus der Projektfinanzierung des Tiefbahnhofs aussprechen. Das wären in Baden-Württemberg etwa 2,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Bei der Landtagswahl 2011 hatte Grün-Rot rund 2,3 Millionen Stimmen erhalten. Sollten weniger als 2,5 Millionen Menschen für den Ausstieg des Landes aus der Projektfinanzierung mit "Ja" abstimmen, wäre das S21-Kündigungsgesetz gescheitert, da das von der Landesverfassung in Artikel 60 Abs. 5 vorgesehene Quorum von einem Drittel der Stimmberechtigten nicht erreicht worden wäre.
Die Hürden für eine Volksabstimmung sind aber hoch.
Landesverfassung Artikel 60 |
Grüne und SPD hatten am 7. Juli 2011 einen Gesetzentwurf im Stuttgarter Landtag eingebracht, um das Zustimmungsquorum für Volksabstimmungen auf ein Fünftel der Stimmberechtigten abzusenken. Dafür ist aber eine Verfassungsänderung notwendig, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten möglich ist. Die CDU hatte sich allerdings quer gestellt. Die Landesverfassung dürfe nicht zum Spielball der Regierung werden. Zudem habe Grün-Rot erst im Januar einen Antrag der CDU abgelehnt, das Quorum zu senken.
Der Fahrplan zur Volksabstimmung
Die Landesregierung hatte am 26. Juli 2011 mit den Stimmen der Kabinettsmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen und des SPD-Justizministers Rainer Stickelberger mehrheitlich den Entwurf eines S21-Kündigungsgesetzes zum Projekt Stuttgart 21 beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Die SPD, die das Projekt S 21 unterstützt, spricht sich gegen eine Kündigung der bestehenden Verträge aus und lehnte den Gesetzentwurf im Kabinett ab.
Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den |
Zielsetzung des Gesetzentwurfs ist, dass die Mitfinanzierung des Bahnprojekts Stuttgart 21 durch das Land Baden-Württemberg in Höhe von 824 Millionen Euro beendet werden soll. Damit wäre S21 vermutlich gescheitert.
Der grün-rote Fahrplan sah vor, dass der Entwurf im September im Landtag beraten werden sollte. In einer Sondersitzung am 16. September hatten die Abgeordneten das S21-Kündigungsgesetz in erster Lesung beraten. Am 28. September hatte der Landtag darüber abschließend entschieden. Wie erwartet wurde das S21-Kündigungsgesetz von großen Teilen der SPD sowie von CDU und FDP abgelehnt.
Nach der Abstimmung hatten mehr als ein Drittel der Abgeordneten - wie von der Verfassung nach Artikel 60 Abs. 3 LV vorgesehen - das Referendum beantragt. 68 der 138 Abgeordneten hatten sich in die ausliegenden Listen eingetragen. Im Anschluss beschloss die grün-rote Landesregierung in einer Sondersitzung einstimmig, die Volksabstimmung durchzuführen. Damit kann das Gesetz dem Volk am 27. November zur Abstimmung vorgelegt werden.
"Das ist wahrlich ein historischer Tag", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. "Wir wollen damit den Streit um Stuttgart 21 befrieden", kündigte Kretschmann an und fügte hinzu, dass die Landesregierung das Ergebnis "ganz unabhängig vom Ausgang respektieren" werde. SPD-Chef Nils Schmid sprach von einem "großen Tag" für Baden-Württemberg. "Wir wagen mehr Demokratie."
- Landtag Baden-Württemberg
Protokoll über die 12. Sitzung vom 16. September 2011
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung
– Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S-21-Kündigungsgesetz) – Drucksache 15/496 - Landtag Baden-Württemberg
Protokoll über die 13. Sitzung vom 28. September 2011
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung
– Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S-21-Kündigungsgesetz) – Drucksache 15/496
Alle Haushalte im Südwesten sollen rechtzeitig vor der Volksabstimmung über das Kündigungsgesetz zu Stuttgart 21 eine Infobroschüre mit Pro- und Contra-Argumenten erhalten. Die Broschüre wurde unter Federführung der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler (Grüne), erarbeitet und soll spätestens bis zum 17. November versandt werden.
Nach Auskunft der Landesabstimmungsleiterin Christiane Friedrich erhalten die am 23. Oktober 2011 im Melderegister mit Hauptwohnsitz eingetragenen Stimmberechtigten spätestens am 6. November von ihrer Gemeinde eine Stimmbenachrichtigung (Muster). Mit ihr werde auch der Text des S21-Kündigungsgesetzes, über das abgestimmt wird, versandt - ohne Gesetzesbegründung.
Der Volksentscheid selbst wird laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) rund 10 Millionen Euro kosten.
Der Text auf dem Stimmzettel lautet:
Stimmzettel Stimmen Sie der Gesetzesvorlage 'Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21' (S21-Kündigungsgesetz) zu? | |
Ja ( ) | Nein ( ) |
Mit Ja stimmen Sie für die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben. | Mit Nein stimmen Sie gegen die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben. |
Sie haben 1 Stimme. Bitte in nur einen Kreis ein Kreuz (X) einsetzen. Den Stimmzettel dann bitte in den Abstimmungsumschlag einlegen. |
Muster des Amtlichen Stimmzettels
Achtung!
Mit "Ja" stimmen die Stimmberechtigten für den Ausstieg des Landes aus der Projektfinanzierung des Tiefbahnhofs, mit "Nein" für die Mitfinanzierung des Landes und Fortführung des Bauprojekts. Die umstrittene Fragestellung auf dem Stimmzettel ergibt sich aus der Verfassung. Es kann nur über den im Landtag abgelehnten Gesetzentwurf zur Kündigung der Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 abgestimmt werden. Eine Frage wie: "Sind Sie für oder gegen Stuttgart 21?" ist nicht möglich.
Das S 21 - Kündigungsgesetz ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden – mindestens jedoch ein Drittel aller Stimmberechtigten (ca. 2,5 Millionen Stimmberechtigte) – mit "Ja" stimmt.
Das S 21 - Kündigungsgesetz ist abgelehnt, wenn die Mehrheit der Abstimmenden mit "Nein" stimmt. Das S 21-Kündigungsgesetz ist außerdem nicht angenommen, wenn zwar die Mehrheit der Abstimmenden mit "Ja" stimmt, diese Mehrheit jedoch aus weniger als einem Drittel aller Stimmberechtigten besteht.
Innenministerium Baden-Württemberg:
Volksabstimmung S 21-Kündigungsgesetz
Bekanntmachung der Landesregierung zur Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S 21-Kündigungsgesetzes
Vom 28. September 2011
Gemeinsame Hinweise der Landesabstimmungsleiterin und des Innenministeriums für die Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S 21-Kündigungsgesetzes
(VAS21Hinw)
Vom 29. September 2011 - Az.: 2-1056/24
Finanzierungsanteil des Landes Bei Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung im April 2009 wurden für Stuttgart 21 Kosten in Höhe von 3,076 Milliarden Euro angesetzt und vertraglich vereinbart. Um Bau- und Preisentwicklungen zu berücksichtigen, wurde mit der Finanzierungsvereinbarung ein Risikofonds von insgesamt 1,45 Milliarden Euro vereinbart. Nach Abschluss der Entwurfsplanung im Dezember 2009 ergab die Kostenrechnung einen Finanzbedarf von 4,1 Milliarden Euro, d.h. der Risikofonds war damit schon zu zwei Dritteln verbraucht. Das Land trägt dabei einen Bruttofinanzierungsanteil von 824 Millionen Euro, der sich allerdings durch zusätzliche Steuereinnahmen während der zehnjährigen Bauphase um einen dreistelligen Millionenbetrag reduziert. Ausstiegskosten Zwist besteht zwischen Grün-Rot über die Höhe der Ausstiegskosten. Während Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) die Kosten einer Kündigung der Mitfinanzierung des Landes am Bahnprojekt S21 mit 350 Millionen Euro angibt, belaufen sich die möglichen Ersatzansprüche gegen das Land nach Auffassung von Bahn, SPD, CDU und FDP auf 1,5 Milliarden Euro. Die hohe Differenz ergibt sich durch die unterschiedliche betriebswirtschaftliche Sichtweise der Rückabwicklung der Grundstücksgeschäfte der Bahn und der Stadt Stuttgart. Aus Sicht der Grünen wechseln Grundstück und finanzieller Gegenwert zuzüglich Zinsen wieder die Seiten; dadurch entstehe kein Schaden. Die Bahn macht für den Fall eines Ausstiegs eine andere Rechnung auf. Sie müsste bei einem Scheitern des Projekts das Gleisvorfeld für 708 Millionen Euro wieder zurückkaufen. Entsprechendes gelte auch für den Zuschuss der Flughafen GmbH in Höhe von 115 Millionen Euro, den die Bahn wieder zurückzahlen müsste. Weitere 194 Millionen Euro Differenzen zwischen den beiden Berechnungen ergeben sich, weil die bisher angefallenen Kosten für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm unterschiedlich bewertet werden. Im Falle eines Ausstiegs werden wohl Gerichte die Schadenersatzansprüche der Bahn gegenüber dem Land festlegen. |

Stimmrecht
Am 27. November 2011 sind 7,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg stimmberechtigt. Stimmberechtigt bei der Volksabstimmung ist, wer am Abstimmungstag zum Landtag wahlberechtigt ist. Bei einer Landtagswahl sind alle Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, d.h. sie können wählen, wenn sie
- Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen (Stichtag 27. August 2011),
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger immer in der Gemeinde stimmberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden sie automatisch in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen.
Sie sind vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn Sie
- das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben oder
- Ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen können und für Sie ein Betreuer für alle Angelegenheiten (Vollbetreuung) bestellt wurde.
Nicht stimmberechtigt sind die in einem anderen Bundesland mit der einzigen oder der Hauptwohnung sowie die im Ausland lebenden Deutschen. Ausländer sind nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Stimmrechtsvoraussetzungen. Daher sind auch die in Baden-Württemberg lebenden Staatsangehörigen der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) bei der Volksabstimmung nicht stimmberechtigt.
Auch organisatorisch lehnt sich eine Volksabstimmung eng an eine Landtagswahl an: Stimmscheine müssen gedruckt und verteilt werden, Abstimmungslokale, Urnen und Abstimmungshelfer müssen organisiert werden, auch die Briefabstimmung wird ermöglicht.
Spätestens bis zum 6. November 2011 erhalten die am 23. Oktober 2011 im Melderegister mit (Haupt-)Wohnsitz eingetragenen Stimmberechtigten von ihrer Gemeinde eine Stimmbenachrichtigung (Muster). Mit der Stimmbenachrichtigung wird auch der Text der Gesetzesvorlage, über die abgestimmt wird, versandt.
Volksabstimmung zu Stuttgart 21 - Wie wird abgestimmt?
So funktioniert die Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz
Die Volksabstimmung über das S21-Kündigungsgesetz kommt. Nur: Wie funktioniert so eine Volksabstimmung überhaupt? Um was geht es? Wer darf mitmachen? Viele Fragen - ein Film, der Antworten gibt. Weitere Infos: www.bw-stimmt-ab.de
Weiterführende Links
- Landesregierung Baden-Württemberg
Die Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz kommt. Nur: Wie funktioniert so eine Volksabstimmung überhaupt? Um was geht es? Wer darf mitmachen? Pro & Contra zum S 21-Kündigungsgesetz.
www.bw-stimmt-ab.de
Infobroschüre der Landesregierung zur Volksabstimmung am 27. November 2011 - Innenministerium Baden-Württemberg:
Volksabstimmung S 21-Kündigungsgesetz
Bekanntmachung der Landesregierung
zur Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S 21-Kündigungsgesetzes
Vom 28. September 2011
Gemeinsame Hinweise der Landesabstimmungsleiterin und des Innenministeriums für die Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage
des S 21-Kündigungsgesetzes
(VAS21Hinw)
Vom 29. September 2011 - Az.: 2-1056/24
Hinweise für die Durchführung des Abstimmungskampfs um das S 21-Kündigungsgesetz - Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Vorläufige Ergebnisse der Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz am 27. November 2011
www.statistik-bw.de/Wahlen/Volksabstimmung_2011
Ergebnisse früherer Abstimmungen im Land
Seit 1950 fanden auf dem Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg mehrere direktdemokratische Urnengänge statt, über deren Hintergründe und Ergebnisse das Statistische Landesamt im Vorfeld der Volksabstimmung am 27. November informiert.
Historische Aufsätze und Berichte zu früheren Abstimmungen
Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg.
- Landeskunde Baden-Württemberg
Die Volksabstimmungen von 1951, 1970 und 1971
Gesetze
- Volksabstimmungsgesetz Baden-Württemberg (VAbstG)
Gesetz über Volksabstimmung und Volksbegehren
in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1984 - Landesstimmordnung Baden-württemberg - (LStO)
- Landeswahlordnung (LWO)
- Landtagswahlgesetz (LWG)
- Landesverfassung Baden-Württemberg
- Landesverfassung Baden-Württemberg
Medien
- Badische Zeitung: Stuttgart 21
- FAZ.NET: Stuttgart 21
- focus-online: Stuttgart 21
- heute de: Streit über Stuttgart 21
- phoenix: Themenseite Stuttgart 21
- spiegel-online: Thema Stuttgart 21
- stern.de: Stuttgart 21 - Zoff um das "Megaprojektle"
- Stuttgarter Nachrichten: Volksabstimmung
- Stuttgarter Nachrichten: Stuttgart 21
- Stuttgarter Zeitung: Volksabstimmung
- Stuttgarter Zeitung: Stuttgart 21
- Stuttgarter Zeitung Sonderbeilage:
Stuttgart 21 Fakten - Streitpunkte - Perspektiven - sueddeutsche.de: Stuttgart 21 - Das umstrittene Bahnprojekt
- Südkurier: Stuttgart 21
- swr-online: Stuttgart 21 - Jahrhundertchance oder Milliardengrab?
- Wikipedia: Stuttgart 21
- ZEIT ONLINE: Thema: Stuttgart 21
Links PRO Stuttgart 21
- Bahnprojekt-Stuttgart-Ulm - Offizielle Projektseite des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm
- Informationsseiten der Landeshauptstadt Stuttgart
- ProStuttgart21
- Stuttgart 21 – ja bitte
- Wir sind Stuttgart 21
PRO: Stuttgart 21 (Video-Clip Sprecherbüro S21)
Inhalt: "Wir schreiben das Jahr 2019. Der ICE fährt von Ulm nach Stuttgart in 28 Minuten. Fotorealistische Animation über das Gelände, Tunnel, die neuen Bahnhöfe. Informationen über die Zugstrecke, Länge der Tunnels und Geschwindigkeit.
Links CONTRA Stuttgart 21
- Landesbündnis Ja zum Ausstieg
- Kopfbahnhof 21 - Seite von "Bündnis K21"
- Leben in Stuttgart - Kein Stuttgart 21 e. V. - Seite der Initiative Leben in Stuttgart
- Die Parkschützer. Eine Seite des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21
CONTRA: Milliardengrab Stuttgart 21 (Frontal 21; Video bei YouTube-atzvideos)
"Viele Stuttgarter Bürger protestieren auf Montagsdemonstrationen gegen "Stuttgart 21". Das ehrgeizige und teure Projekt von Bahn und Befürwortern aus Politik und Wirtschaft sei unnütz und zu teuer."
Videos:
- fluegel.tv
Die Macher von fluegel.tv haben es sich zur Aufgabe gemacht, einen Teil zur Demokratisierung der Gesellschaft beizutragen, indem Diskussionen, Kongresse und aktuelle Ereignisse möglichst live und in voller Länge übertragen werden.
- YouTube - Zusammenstellung Stuttgart 21