Frauen in den Länderparlamenten

Über drei Jahrzehnte waren männliche Abgeordnete in den Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland fast unter sich. Erst ab Mitte der 1980er-Jahre überstieg der Anteil von Parlamentarierinnen in den Landtagen und Parlamenten der Stadtstaaten die Zehnprozentmarke.

Rund um die deutsche Wiedervereinigung im Jahr 1990 wuchs der Anteil weiblicher Abgeordneter auf durchschnittlich 20 Prozent und entwickelte sich anschließend in fast allen Landtagen und Bürgerschaften kontinuierlich. Seit 2015 ist die Zahl der Mandatsträgerinnen allerdings in vielen Landesparlamenten wieder rückläufig.

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Frauen in Länderparlamenten – ein mühsamer Weg

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

In Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes wird die Gleichberechtigung von Männern und Frauen als Grundrecht und Verfassungsziel definiert. Wie sieht es in den Länderparlamenten der Bundesrepublik Deutschland – speziell dem Landtag von Baden-Württemberg – mit der gleichberechtigten Beteiligung der Geschlechter aus?

Mitte der 1990er-Jahre waren Frauen in Berlin und in den östlichen Bundesländern stärker in den Landtagen repräsentiert als in den westlichen. Bis zum Jahr 2004 pendelte sich der Frauenanteil in deutschen Länderparlamenten schließlich auf durchschnittlich 30 Prozent ein. Nur in Baden-Württemberg wurde diese Marke noch nie erreicht.

Nicht nur die Zahl weiblicher Abgeordneter in den Länderparlamenten wuchs in den letzten Jahren, auch in die Landesregierungen wurden deutlich mehr Ministerinnen berufen. Erste Spitzenreiter waren hier Berlin, wo 1989 acht von 13 Senatsposten mit Frauen besetzt wurden; in Hessen gingen 1991 fünf der zehn Ministerien in weibliche Hände.

1993 wurde Heide Simonis (SPD) zur ersten Ministerpräsidentin in der Geschichte der Bundesrepublik gewählt. Sie führte bis 2004 die Regierungsgeschäfte in Schleswig-Holstein.

2009 kam in Thüringen mit Christine Lieberknecht (CDU) eine zweite Frau in das Amt der Ministerpräsidentin. Sie regierte das ostdeutsche Bundesland bis 2014.

2010 wurde Hannelore Kraft (SPD) zur Ministerpräsidentin in Nordrhein-Westfalen gewählt und 2012 im Amt bestätigt. Sie blieb bis 2017 Regierungschefin des bevölkerungsreichsten Bundeslandes.

Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) trat im August 2011 im Saarland die Nachfolge von Ministerpräsident Peter Müller (CDU) an und gewann 2012 die Landtagswahlen. Damit war sie in Deutschland die vierte Ministerpräsidentin. Nach der saarländischen Landtagswahl 2017 wurde Kramp-Karrenbauer erneut als Ministerpräsidentin bestätigt. Aufgrund ihrer Wahl zur Bundesvorsitzenden der CDU im Dezember 2018 legte sie ihr Amt als Ministerpräsidentin nieder.
Bei den saarländischen Landtagswahlen am 27. März 2022 erzielte die Spitzenkandidatin Anke Rehlinger(SPD) die absolute Mehrheit. Sie ist damit die zweite Ministerpräsidentin in der Geschichte des Saarlandes.

In Rheinland-Pfalz übernahm die damalige Sozialministerin Malu Dreyer (SPD)  im Jahr 2013 von ihrem Vorgänger Kurt Beck das Amt der Ministerpräsidentin. Bei den Landtagswahlen im März 2016 und März 2021 wurde sie in diesem Amt bestätigt. Im Juli 2024 trat Malu Dreyer aus gesundheitlichen Gründen vom Amt der Regierungschefin zurück.

Manuela Schwesig (SPD) wurde im Sommer 2017 zur Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Sie trat damals die Nachfolge von Erwin Sellering an, der auf Grund einer Erkrankung vom Regierungsamt zurückgetreten war. Bei den Landtagswahlen am 26. September 2021 wurde Schwesig im Amt bestätigt.

Im Land Berlin wurde nach den Wahlen zum Abgeordnetenhaus vom 26 September 2021 Franziska Giffey (SPD) zur Regierenden Bürgermeisterin gewählt. Nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof diese Wahl wegen massiver Unregelmäßigkeiten jedoch für ungültig erklärte, wurde am 12. Februar 2023 erneut gewählt. Die SPD verlor dabei nicht nur die Position als stärkste Partei, sondern auch das Amt der Regierenden Bürgermeisterin an die CDU. Sie stellt seit dem 27. April 2023 mit Kai Wegner den Landeschef im Stadtstaat Berlin.

In der über 70jährigen Geschichte Baden-Württembergs gab es noch keine Ministerpräsidentin. Das derzeitige grün-schwarze Kabinett ist jedoch mit sechs Landesministerinnen und sechs Landesministern geschlechterparitätisch besetzt. Bei den Staatssekretär:innen bzw. auf Staatsratsebene liegt der Frauenanteil aktuell bei 43%.

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Repräsentanz von Frauen im Landtag

Seit mehr als 100 Jahren haben Frauen in Deutschland das Wahlrecht, seit bald 75 Jahren ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Grundgesetz verankert.

Trotz aller Fortschritte bei der Gleichberechtigung hinkt die Zahl weiblicher Abgeordneter weiterhin deutlich hinter dem Anteil von Frauen an der Gesamtbevölkerung her. Hätten Frauen in der Politik den Platz, der ihrem Bevölkerungsanteil entspricht, wären mindestens 50 Prozent der Abgeordneten im Bundestag, in den Länderparlamenten und in den kommunalen Gremien weiblich.

Eine solche paritätische Sitzverteilung findet sich in der Bundesrepublik allerdings lediglich in einigen wenigen Gemeinderäten. In den Parlamenten auf Landes- oder Bundesebene wird nirgends eine geschlechtergerechte Verteilung der Mandate erreicht.

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Frauenanteil in den Länderparlamenten

(Stand September 2024)

Bundesland   Abgeordnete gesamt Abgeordnete Frauen Frauenanteil in Prozent
Hamburg   123 54 43,9
Bremen   87 33 37,9
Schleswig-Holstein   69 26 37,7
Berlin   159 60 37,7
Saarland   51 19 37,3
Mecklenburg-Vorpommern   79 29 36,7
Niedersachsen   146 50 34,2
Nordrhein-Westfalen   195 66 33,8
Baden-Württemberg   154 49 31,8
Thüringen   88 28 31,8
Rheinland-Pfalz   101 32 31,7
Hessen   133 41 30,8
Brandenburg   88 26 29,6
Sachsen-Anhalt   97 27 27,8
Sachsen   120 33 27,5
Bayern   205 51 25,1

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Baden-Württemberg: Lange Jahre unter den Schlusslichtern

Über viele Jahre bildete der Landtag von Baden-Württemberg beim Frauenanteil das Schlusslicht unter den deutschen Landesparlamenten. Auch nach den Landtagswahlen im März 2016 hing die rote Laterne noch in Stuttgart: Direkt nach der Wahl war nur knapp ein Viertel der gewählten südwestdeutschen Landtagsabgeordneten weiblich – oder anders ausgedrückt: 108 der 143 Abgeordneten waren Männer. Aufgrund von Veränderungen in der Zusammensetzung des Landtags stieg die Zahl der Frauen im baden-württembergischen Parlament durch Nachrückerinnen bis Januar 2021 auf 26,6 Prozent.

Baden-Württemberg hat damit erstmals die langjährige Schlusslichtposition bei der Repräsentanz von Frauen im Landesparlament abgegeben.

Bei der Landtagswahl am 14. März 2021 wurden 45 Frauen und 109 Männer ins baden-württembergische Landesparlament gewählt. Dies entspricht einem Frauenanteil von 29,2 Prozent. Im „Ranking“ der Länderparlamente hinsichtlich des Anteils weiblicher Abgeordneter hat der Stuttgarter Landtag mit der Wahl 2021 damit erstmals einen Platz im unteren Mittelfeld erreicht. In der Zwischenzeit sind weitere Frauen nachgerückt (Stand: September 2024), so dass nun mit 31,8 Prozent Frauenanteil die Marke von 30 Prozent wurde damit erstmals überschritten. Der bundesweite Spitzenreiter Hamburg kommt allerdings mit 43,9 Prozent Mandatsträgerinnen in der Bürgerschaft auf eine fast paritätische Zusammensetzung, wenn es um männlich und weibliche Abgeordnete geht.

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Wo bleiben die Frauen im baden-württembergischen Landtag?

LpB-Podcast „POLITISCH BILDET zur Landtagswahl 2021 spezial“

Sie können unseren Podcast POLITISCH BILDET über diese Seite hören oder bei Soundcloud, Spotify oder Podcast.de hören und abonnieren.

Der LpB-Podcast „POLITISCH BILDET zur Landtagswahl 2021 spezial“ informiert über landespolitische Fakten und Besonderheiten, erzählt von politischen Kontroversen und Wahlgeschichten. Bianca Braun spricht mit Manuela Rukavina, der ehemaligen Vorsitzenden des Landesfrauenrats Baden-Württemberg, über das Wahlrecht zur Landtagswahl, über Frauenquote und das Paritätsgesetz in Bezug auf die Präsenz von Frauen im Parlament. Es geht darum, wie  Parteien  mehr Gleichberechtigung fördern könnten und welche Auswirkungen es hätte, wenn mehr Frauen im Landtag wären.

 

Entwicklung der Frauenanteile im Landtag Baden-Württemberg

(1952 bis 2021)

Dass in Baden-Württemberg nur so verhältnismäßig wenige Frauen im Landtag vertreten sind, ist nach Ansicht vieler Fachleute kein Zufall, sondern strukturell bedingt. Das bisher geltende baden-württembergische Landtagswahlsystem ist im Ländervergleich durch eine Besonderheit einzigartig: Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt nur über eine Stimme. Diese geht direkt an den Kandidaten oder die Kandidatin des Wahlkreises. Nachdem die Direktmandate für die 70 Wahlkreise auf diese Weise vergeben worden sind, bleiben noch 50 weitere Sitze im Landtag zu besetzen. Diese werden unter den zunächst „unterlegenen“ Kandidierenden der Wahlkreise verteilt, geordnet nach Regierungsbezirk und Partei. Vergeben werden diese Mandate nach dem prozentualen Anteil der Wählerstimmen: Zuerst kommt zum Zug, wer prozentual gesehen den höchsten Anteil an den Stimmenzahlen aller Bewerber und Bewerberinnen in den Wahlkreisen innerhalb eines Regierungsbezirks erringen konnte.

Die Einzelheiten des Wahlrechts sind komplex, aber die Konsequenzen umso klarer: Für viele Fachleute fehlt eine Landesliste – und das benachteiligt Frauen. Landesweite Listen können nämlich quotiert werden, etwa nach dem Reißverschlussprinzip: Auf jeden männlichen Bewerber folgt eine Bewerberin – oder umgekehrt.

Das Landtagswahlrecht in anderen Bundesländern macht eine solche Listenaufstellung möglich. Einige Parteien wenden hier das Reißverschlussprinzip bereits an. Eine komplette Geschlechterparität im Parlament ist freilich auch damit nicht erreichbar, da eine Quotierung nur bei der Landesliste möglich ist, nicht aber bei den Direktmandaten.

In Baden-Württemberg wurden die Landtagskandidatinnen und -kandidaten bislang direkt von den Parteimitgliedern des Wahlkreises bestimmt. Bei dieser Wahl steht die Idee der Geschlechtergerechtigkeit nur bei wenigen Parteien im Vordergrund.

Wichtige Interessengruppen wie der Landesfrauenrat Baden-Württemberg forderten daher teilweise schon seit mehreren Jahrzehnten eine Reform des Landtagswahlrechts. Im Koalitionsvertrag 2011 versprach die grün-rote Landesregierung, zu überprüfen, wie das Landtagswahlrecht geschlechtergerecht gestaltet werden könne. Dieses Vorhaben wurde in der Legislaturperiode 2011 bis 2016 jedoch nicht umgesetzt. Das bestehende Landtagswahlrecht blieb unangetastet.

Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag 2016 hatten die Regierungsparteien die Einführung eines personalisierten Verhältniswahlrechts mit einer geschlossenen Landesliste als Ziel vereinbart. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch im April 2018 am Widerstand der CDU-Fraktion und dem fehlenden Nachdruck der grünen Fraktion.

Gesucht wurden nun andere Wege, um die Repräsentanz von Frauen und anderen im Parlament zu wenig vertretenen Bevölkerungsgruppen zu stärken.

Im Mai 2018 beschlossen die Delegierten des Landesfrauenrats Baden-Württemberg einstimmig, die Landtagsfraktionen dazu aufzufordern, ein „Bürger*innenforum“ zur Reform des Landtagswahlrechts einzusetzen und dazu Gespräche mit den Landtagsfraktionen zu führen. In der im November 2018 vom Landesfrauenrat veröffentlichten Broschüre „100 Jahre Frauenwahlrecht  – 100 Jahre Unterrepräsentanz von Frauen“ wurden die Forderungen der organisierten Frauenverbände zusammengefasst.

Nach den Landtagswahlen 2021 fand das Vorhaben einer Reform des Landtagwahlrechts erneut Eingang in den im Mai 2021 beschlossenen grün-schwarzen Koalitionsvertrag. Unter dem Motto „Ein modernes Wahlrecht stärkt die Repräsentation“ führten die Regierungsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU aus:


„Als eines der ersten Vorhaben werden wir das Landtagswahlrecht reformieren. Dazu führen wir ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste ein. Jede Wählerin und jeder Wähler soll zwei Stimmen erhalten, die Erststimme für das Direktmandat im Wahlkreis und die Zweitstimme für eine Landesliste, die die Zweitmandate vollständig ersetzt. Analog zur Bundestagswahl bestimmt sich die Sitzverteilung im Landtag nach der Zweitstimme. Parteien können wie bisher in den Wahlkreisen Ersatzkandidatinnen und Ersatzkandidaten nominieren. Falls ein direkt gewählter Abgeordneter oder eine direkt gewählte Abgeordnete ausscheidet, rückt die Ersatzkandidatin bzw. der Ersatzkandidat nach. Scheidet eine über die Liste gewählte Abgeordnete oder ein über die Liste gewählter Abgeordneter aus, rückt die nächste Kandidatin oder der nächste Kandidat der Liste nach. Die Anzahl der Wahlkreise belassen wir unverändert bei 70 und die Größe des Landtags bei mindestens 120. Das Wahlalter für das aktive Wahlrecht bei der Landtagswahl wird auf 16 Jahre abgesenkt. Mit dieser Wahlrechtsreform erreichen wir, dass der Landtag unsere Gesellschaft breit abbildet.“
(Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg / CDU Baden-Württemberg 2021: Jetzt für Morgen. Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg, S. 94)


Nach jahrelangem Ringen und drei Anläufen hat der Landtag von Baden-Württemberg am 6. April 2022 mit der nötigen Zweidrittelmehrheit die Reform des Landtagswahlrechts beschlossen. Das geänderte Gesetz soll erstmals bei der nächsten Landtagswahl voraussichtlich im Jahr 2026 angewendet werden. Künftig dürfen junge Menschen bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg bereits ab einem Alter von 16 Jahren das aktive Stimmrecht ausüben. Neben der Absenkung des Mindestalters beim Wahlrecht entschied eine Mehrheit des Landtags zudem die Einführung eines Zweistimmenwahlrechts: Künftig haben die Bürgerinnen und Bürger bei der baden-württembergischen Landtagswahl wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen.

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg und andere Organisationen der Zivilgesellschaft haben die Reform des Landtagswahlrechts unmittelbar nach deren Verabschiedung begrüßt. Mit dem Zweistimmenwahlrecht und geschlossener Landesliste habe nun auch das Land Baden-Württemberg „endlich ein modernes Wahlrecht. Mit diesem historischen Erfolg ist der Weg frei für ‚Mehr Frauen in die Parlamente‘.“ (Landesfrauenrat Baden-Württemberg: Pressemitteilung vom 7.4.2022)

Nun liegt es an den Parteien, das neue Landtagswahlrecht etwa durch quotierte Listen so einzusetzen, dass eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im baden-württembergischen Landesparlament ermöglicht werden kann.

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Parität: 50 Prozent Frauen im Landtag

Vorreiter Brandenburg und Thüringen sind gescheitert

Um die Repräsentanz von Frauen im Parlament zu erhöhen und Frauen den Weg in die Politik zu erleichtern, verabschiedete der brandenburgische Landtag im Februar 2019 das sogenannte „Paritätsgesetz“.

Bei zukünftigen Landtagswahlen in Brandenburg wären die Parteien demnach verpflichtet, auf ihren Landeslisten gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen: Die Plätze auf diesen sogenannten „quotierten Landeslisten“ sollten abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden. Brandenburg wäre damit das erste Bundesland mit einem Parité-Gesetz für den Landtag gewesen.

Im Juli 2019 verabschiedete der Landtag in Thüringen ein ähnliches Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes und zur Einführung der paritätischen Quotierung.

In beiden Bundesländern klagten Parteien mit sehr niedrigen Frauenanteilen gegen das Paritätsgesetz. Im Juli 2020 gab der Thüringer Verfassungsgerichtshof einer Klage der AfD statt und erklärte das Paritätsgesetz für nichtig. Im Oktober 2020 kippte das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg das Gesetz nach einer Klage von AfD, NPD und Piratenpartei. Zur Begründung hieß es, die Gesetze seien im Kern nicht mit dem Grundsatz der Freiheit und Gleichheit der Wahl vereinbar. Es sei verfassungswidrig, Parteien die paritätische Besetzung von Listen mit Männern und Frauen vorzuschreiben.

Befürworterinnen und Befürworter eines Paritätsgesetzes protestierten in beiden Bundesländern gegen diese Argumentation und die juristischen Entscheidungen.
In Thüringen legte die Prozessvertreterin der Landesregierung im Namen von 500 Personen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Dieses entschied im Januar 2022, die Beschwerde aufgrund mangelhafter Begründung nicht anzunehmen. In Brandenburg will ein Bündnis der Zivilgesellschaft beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung vorgehen. Ob die obersten Richterinnen und Richter in Karlsruhe sich mit dem Fällen befassen werden, ist noch offen.

In Baden-Württemberg hält sich die grün-schwarze Landesregierung in Sachen Paritätsgesetz bislang eher bedeckt. So findet sich im Koalitionsvertrag von Mai 2021 im Kapitel „Gleichstellung weiter voranbringen“ der Passus:

Paritätsgesetz
Wir werden die politischen Diskussionen und die juristischen Klärungen im Kontext der Möglichkeiten zur Einführung eines Paritätsgesetzes intensiv und interessiert verfolgen.

(Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg / CDU Baden-Württemberg 2021: Jetzt für Morgen. Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg, S. 88)

Das im Grundgesetz verankerte politische Ziel der Gleichberechtigung bleibt auf jeden Fall bestehen. Gefragt ist nun die politische Kunst, auf den Wahllisten eine Gleichberechtigung von Kandidatinnen und Kandidaten herzustellen, ohne dabei die Freiheit der Wahl und der politischen Parteien zu verletzen.

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4. Atlas zur Gleichstellung

4. Atlas zur Gleichstellung

4. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland
Hrsg: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Juli 2020
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Weiterführende Links und Quellen

Weiterführende Links und Quellen

Autorinnen: Beate Dörr, Julia Bezold, Annick Poirot. Redaktionelle Überarbeitung: LpB BW Internetredaktion (Stand: Mai 2023)

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Das Frauenwahlrecht war ein Meilenstein auf dem Weg zur Chancengleichheit von Männern und Frauen. Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November 1918 ist der Aufruf an das Deutsche Volk vom Rat der Volksbeauftragten, der Frauen das Wahlrecht zuspricht. Mehr als 100 Jahre sind seither vergangen. Was bedeutete das Frauenwahlrecht, was ist bis heute keine Selbstverständlichkeit? 
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Jede vierte Frau hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Partnerschaftsgewalt erlebt. Gewalt gegen Frauen ist kein Phänomen anderer Kontinente, anderer Kulturen oder vergangener Zeiten. Es ist traurige Wirklichkeit für viel zu viele Frauen mitten in unserer Gesellschaft, in diesem Land, hier und jetzt. 
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