Die Finanztransaktionssteuer
Eine Finanztransaktionssteuer wäre eine Art Umsatzsteuer für Finanzgeschäfte. Sie würde auf sämtliche Geschäfte an den Finanzmärkten erhoben werden. Bei jeder Transaktion, also jedem Kauf oder Verkauf von Aktien, Anleihen, Zinspapieren, Finanz- und Rohstoffderivaten müsste eine zum Umsatz prozentuale Steuer entrichtet werden. Als Steuersatz werden Werte zwischen 0,01 und 0,1 Prozent des Kurswertes diskutiert.
Ziel der Steuer ist es, kurzfristige Spekulationen einzudämmen. Da diese Geschäfte nicht an Staatsgrenzen gebunden sind, müssten Regeln gefunden werden, wie die Einnahmen unter den Staaten aufgeteilt würden. Aus demselben Grund würde die Steuer vor allem wirken, wenn sie international eingeführt würde. Ansonsten könnten Investoren ihre Geschäfte an Finanzplätze verlagern, die nicht der Steuer unterliegen. Bisher konnte sich die Idee einer internationalen Finanztransaktionssteuer aber nicht durchsetzten.
Auch innerhalb der EU sind die Widerstände vor allem aus Großbritannien und Schweden gegen eine solche Steuer groß. Wie sinnvoll die Steuer wäre, wenn nur Deutschland oder Teile der EU sie einführen würden, ist umstritten.
Regierung und Opposition haben sich dennoch bei der Verhandlung um die parlamentarische Zustimmung zum Fiskalpakt auf das Ziel geeinigt, eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Das bedeutet, die Bundesregierung wird sich für eine Einführung im Rahmen der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit stark machen. Die Steuer könnte dann in Kraft treten, wenn mindestens neun EU-Staaten mitmachen. Als Ziel wurde Ende 2012 vereinbart. Falls das nicht gelingt, soll die Steuer neben Deutschland zumindest in möglichst vielen weiteren EU-Staaten eingeführt werden.
Erste Schritte in Richtung Finanztransaktionsteuer:
Bei einem Treffen des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der Europäischen Union am 9. Oktober 2012 haben sich 11 Finanzminister für die Einführung einer Finanztransaktionsteuer im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit ausgesprochen. Belgien, Estland, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien unterstützten einen Antrag Deutschlands und Frankreichs für eine gemeinsame Einführung.
Mindestens neun Mitgliedstaaten müssen einen Antrag auf Verstärkte Zusammenarbeit stellen, damit dieser an die Europäische Kommission übermittelt werden kann. Sollte das gelingen, wird die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Finanztransaktionsteuer (FTT) in Verstärkter Zusammenarbeit ausarbeiten. Der Vorschlag der Kommission muss vom Europäischen Parlament mit einfacher Mehrheit gebilligt werden. Auch der Rat muss die zur Verstärkten Zusammenarbeit bereiten Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit dazu ermächtigen. Daran schließt sich die inhaltliche Ausarbeitung der FTT in den Arbeitsgruppen des Rates an, und zwar in der Zusammensetzung der teilnehmenden Staaten an der Verstärkten Zusammenarbeit. Schlussendlich muss der endgültige Gesetzestext zur Einführung einer FTT von den an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden.