Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
Die Euro-Staaten haben aufgrund der Schuldenkrise die Einführung eines dauerhaften Krisenmechanismus beschlossen. Der ESM wird den vorläufigen Krisenmechanismus EFSF bis Mitte 2013 ablösen. Es handelt sich dabei um eine internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg. Ihre Aufgabe wird es sein, Staaten der Eurozone zu unterstützen, die mit großen Finanzproblemen zu kämpfen haben. Auf diese Weise soll die ganze Eurozone stabilisiert werden.
Funktionsweisen des ESM:
Der ESM-Vertrag sieht fünf mögliche Varianten von Stabilisierungshilfen vor:
- Der ESM kann wie sein Vorgänger EFSF direkte Kredithilfen gewähren.
- Er kann zusätzlich Länder vorsorglich stützen, indem er ihnen eine Kreditlinie gewährt. Die Länder können dann bei Bedarf Geld innerhalb des vereinbarten Rahmens abrufen, müssen aber davon keinen Gebrauch machen. Das Verfahren soll vor allem dazu dienen das Vertrauen der Investoren in die Länder zu stärken.
- Der ESM kann Kredite gewähren, die den Banken eines Landes zugutekommen. In diesen Fällen bekommt der jeweilige Staat ein ESM-Darlehen, um seinerseits den Geldhäusern Kapitalhilfen gewähren zu können. Ende Juni 2012 haben die Regierungschefs beschlossen, dass der ESM den Banken direkt Geld leihen darf. Allerdings erst wenn eine gemeinsame europäische Bankenaufsicht geschaffen worden ist.
- Der ESM kann Papiere von Euro-Ländern erwerben, wenn diese neu ausgegeben werden, wodurch die Nachfrage erhöht werden soll. Auf diese Weise sollen die Zinsen sinken, zu denen sich die Länder Geld auf dem Kapitalmarkt leihen können.
- Der ESM kann auch bereits ausgegebene Staatsanleihen kaufen, die an den Märkten gehandelt werden.
Voraussetzungen für die Hilfen des ESM:
Die Unterstützung des ESM können nur die Länder der Eurozone beantragen, die den Fiskalpakt ratifiziert haben. Außerdem dürfen die Hilfen nur gewährt werden, wenn diese "zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedsstaaten unabdingbar" sind. Wenn ein Land um Hilfe bittet, wird zunächst die Europäische Zentralbank den Antrag bewerten. Sie muss prüfen, ob tatsächlich eine Gefahr für die Finanzstabilität der Eurozone besteht und wie viel Geld das Land benötigt. Anschließend werden die Regierungen der Eurozone im sogenannten ESM-Gouverneursrat über den Antrag entscheiden. Üblicherweise werden die Finanzminister die Regierungen in diesem Rat vertreten. In der Regel müssen diese Entscheidungen einstimmig fallen. Allerdings reicht bei besonders eilbedürftigen Verfahren eine Mehrheit von 85 Prozent der Stimmen aus. Dabei kommt den Stimmen der einzelnen Staaten unterschiedliches Gewicht zu. Wer dem ESM mehr Kapital zur Verfügung stellt, hat bei den Entscheidungen mehr Einfluss. Deutschland wird deshalb als größtem Geldgeber am meisten Einfluss zukommen.
Stimmt der Rat einem Antrag zu, wird die Unterstützung mit Auflagen verbunden sein. Vor allem direkte Kredithilfen werden in der Regel mit Forderungen nach Strukturreformen und Sparprogrammen verknüpft sein. Welche Auflagen das jeweilige Land erfüllen muss, wird zwischen der Europäische Kommission und dem betreffenden Land ausgehandelt und in einer Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU) festgehalten. Dieses MoU muss durch den Gouverneursrat gebilligt werden, der anschließend die abschließende Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe trifft.
Die Troika soll die Einhaltung der an die Finanzhilfe geknüpften Bedingungen überwachen. Die fortlaufende Auszahlung der Finanzhilfen ist an die Einhaltung der Auflagen geknüpft.
Finanzielle Ausstattung des ESM:
Der ESM soll ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro haben. 80 Milliarden Euro davon zahlen die Mitgliedsstaaten direkt an den ESM. Weitere 620 Milliarden Euro gelten als "abrufbares Kapital". Sie dienen als Reserve und müssen erst nach einem gemeinsamen Beschluss der Euro-Staaten an den ESM gezahlt werden. Das Stammkapital versetzt den ESM in die Lage, Kredithilfen von bis zu 500 Milliarden Euro zu gewähren. Ob diese Summe ausreicht, soll regelmäßig durch die Regierungen gemeinsam im ESM-Gouverneursrat überprüft werden. Der Anteil jedes Land am ESM richtet sich nach dem Anteil am Kapital der Europäischen Zentralbank. Deutschland wird deshalb etwa 27 Prozent des Geldes beisteuern. Das bedeutet, dass die Bundesrepublik 22 Milliarden Euro an den ESM überweisen muss und für weitere 168 Milliarden Euro als abrufbares Kapital bürgt. Der Gouverneursrat, kann "jederzeit" mit "angemessener Frist" die Einzahlung der abrufbaren Kapitalanteile verlangen.
Allerdings wird der ESM das meiste Geld, das er als Hilfsmaßnahmen ausgibt, von den Kapitalmärkten leihen. Das Stammkapital dient dabei als Absicherung dieser Geschäfte und soll dazu beitragen, günstig an Geld zu kommen. Dass der ESM selbst über Kapital verfügt, ist ein zentraler Unterschied zum EFSF. Dieser konnte lediglich auf Garantien der Euro-Staaten zurückgreifen, wenn er sich an Kapitalmärkten Geld lieh.
Start des ESM
Ursprünglich sollte der ESM erst 2013 in Kraft treten und die dann auslaufende EFSF ablösen. Die Staats- und Regierungschefs einigten sich aber Anfang 2012 darauf, den ESM um ein Jahr vorzuziehen. Dadurch werden beide Rettungsschirme etwa ein Jahr lang parallel bestehen. Zunächst war geplant, dass die Ausleihkapazität beider Rettungsschirme die Summe von 500 Milliarden Euro nicht übersteigen sollte. Doch im März 2012 beschlossen die Finanzminister der Euro-Staaten, dass 200 Milliarden Euro an ausgezahlten oder eingeplanten Hilfen des EFSF während der Übergangszeit nicht mit den neuen 500 Milliarden Euro des ESM verrechnet werden sollen. Gleiches gilt für rund 100 Milliarden Euro an bilateralen Hilfskrediten an Griechenland und Hilfsgelder des EFSM an Irland und Portugal. Damit stehen dem Euro-Schutzschirm bis zu 800 Milliarden Euro zur Verfügung.
Am 29. Juni 2012 stimmen Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit dem europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin und dem ESM-Rettungsschirm zu. Nachdem auch das Bundesverfassungsgericht am 12. September 2012 die Eilanträge gegen den Rettungsschirm abgelehnt hatte, ist der ESM am 8. Oktober 2012 in Kraft getreten.
Links:
Bundesfinanzministerium: VERTRAG ZUR EINRICHTUNG DES EUROPÄISCHEN STABILITÄTSMECHANISMUS (ESM)
Bundesfinanzministerium: Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
Spiegel Online: Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
tagesschau.de: So funktioniert der Rettungsschirm ESM